Der Führer ordnet

Volksabstimmung an

Das deutsche Volk wird am IS. August die Bereinigung von Reichsprüfidentenamt undKanzleramtsanktionieren

Saaz JeiilWnd irmrt

Berlin, 2. August.

Der Heimgang des Generalfeldmarschalls hat in ganz Ostpreußen, besonders aber in der näheren Umgebung von Neudeck größte Bewegung hervorgerufen. In dem benach­barten Ort Frehstadt konnte man seit dem Mittwoch an dem regeren Kraftwagen­verkehr und an der Anwesenheit zahlreicher ausländischer Journalisten den von Stunde »u Stunde wachsenden Ernst erkennen. Die Bevölkerung, die ja hier mit dem Feldmar­schall und Gutsherrn von Neudeck besonders eng verwachsen war, wartete in ernstem Schweigen die schicksalsschwere Stunde ab.

Als Donnerstag ein nebelverhangener ost- preußischer Morgen heraufdämmerte, bangte wohl jeder einzelne bis zum letzten Guts­knecht davor, daß der Tag der 20jährigen Wiederkehr der Mobilmachung von 1914 den greisen Helden des großen Krieges Heim­rufen würde. Am Parkeingang von Neudeck standen die Absperrungsmannschasten der SS. in ihren schwarzen Uniformen. Auf der Landstraße FreystadtDeutsch-Eylau, die unmittelbar am Hause Neudeck vorbeiführt, standen Posten, die die vorüberfahrenden Kraftwagen anhielten und sie veranlaßten, ohne Signal und ohne anzuhalten am Guts­hause vorbeizufahren. Nur wenige Außen­stehende waren daher Zeugen, als Plötzlich kurz nach 9 Uhr früh auf dem Dach des Schlosses die blau-weiß-rote Hausflagge herabsank und darüber die Reichspräsi- dentenstandarteaufHalbmastge- hißt wurde. Bald danach wurden die Ar- beiter der Güter Neudeck und Langenau von der Erntearbeit zurückgerufen. In wortlosem Schmerz, wie es die Art des harten ost­preußischen Menschenschlages ist, kamen sie über die Felder, alle die Männer und Frauen, die in dem großen Feldmarschall ihren väterlichen Gutsherrn verehrten.

In Freystadt, knapp 4 Kilometer vom Haus Neudeck, begannen kurz nach 10 Uhr die Glocken der evangelischen Kirche, in der Hindenburg regelmäßig den Gottesdienst be­suchte. zu läuten. Die Arbeit ruht! Ostpreußen trauert um seinen Vater und Befreier.

Die Trauerwache vor Schloß Neudeck hat eine Ehrenkompanie vom 8. Bataillon des Infanterieregiments 1 aus Deutsch-Eylau übernommen.

In der Reichshauptstadt

Der Tod des Reichspräsidenten General­feldmarschall von Hindenburg, der Mittwoch nachmittag bald nach dem Besuch des Reichskanzlers Adolf Hitler in Schlaf gefallen ist und seither das volle Bewußt­sein nicht wieder erlangt hat, trat Donners­tag früh 9 Uhr ein. Wenige Minuten später war die Nachricht von dem Tode des Feld» marfchalls in Berlin bekannt. Um 9.15 Uhr ging auf dem Hause des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße die Präsidenten- standarte auf Halbmast.

Zur gleichen Stunde versammelte Staats­sekretär Dr. Meißner die Beamten und Angestellten des Reichspräsidenten im Gar­tensaal des Reichspräsidentenhauses zu einer kurzen Gedenkfeier. Dr. Meißner gedachte in tiefempfundenen Worten des hochverehrten Chefs, des Feldherrn. Staatsmannes, beson­ders aber auch des Menschen Hindenburg, der seinen Untergebenen ein wohlwollender Vorgesetzter von besonderer Herzensgüte ge­wesen ist und der bei allen, die das Glück hatten, unter ihm zu arbeiten, auch als solcher unvergessen bleiben wird.

Bald nach Bekanntwerden der Traucr- nachricht wurden die Empfangsräume und das Arbeitszimmer des Reichspräsidenten mit Flor geschmückt. Die riesigen Decken­leuchter und die an der Wand sind mit Flor umspannt. Die Spiegel sind mit schwarzem Tuch verhängt. Im Arbeitszimmer des Ver­blichenen ist der Stuhl und ein Bild von ihm mit Trauerflor umrahmt. Auf dem Tisch steht ein großer Strauß gelber Rosen in einer umflorten Vase. Auch im Zwischen­zimmer zum Empfangsraum steht das Bild der Gattin des Verblichenen mit Trauer­flor. Im Vorderraum steht die Büste des verstorbenen Reichsoberhauptes mit einem Lorbeerkranz und mit Trauerflor geschmückt. Zwei Lorbeerbäume zur Rechten und Lin­ken rahmen die wirkungsvolle Plastik ein. Wäbrend der vordere Emvianasraum iür )ie Eintragungen m oie Liste sllr oas Puvli-

!um freigehalten wird, ist die Hintere Halle nit der Freitreppe nach dem Garten zur kintragung für die Diplomaten reserviert.

Immer wieder fahren die Wagen im Vorhof des Neichspräsidentenpalais vor, in )em mit kurzen Schritten die Doppelwache sin- und hermarschiert. Die Beamten im Neichspräsidentenpalais haben sämtlich Trauerflor angelegt.

Kurze Zeit nach dem Bekanntwerden des Ablebens setzten auch die Dienstgebäude des Staates Preußen und der Stadt Berlin die Fahnen auf Halbmast. Spontan betei­ligte sich die Berliner Bevölke­rung an der Trauerkundgebung, von sämtlichen Häuserfronten wehen die Fahnen mit einem Trauerflor umkleidet. Auch am Ehrenmal Unter den Linden sind die Fahnen auf Halbmast gesetzt. Die Ge­bäude sämtlicher in Berlin vertretenen Mächte beteiligten sich durch Flaggenhissung auf Halbmast an der allgemeinen Trauer. Luul LeiLen der Trauer wurde die Berliner

Berlin, 3. Aug.

Die Reichsregierung hatte am Mittwoch­abend ein Gesetz über das Staatsober­haupt des Deutschen Reiches mit folgendem.Wortlaut beschlossen:

Die Neichsregierung hat das folgende Ge­setz beschlosten, das hiermit verkündet wird:

8 1. Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. In- folgedesten gehen die bisherige Befugniste des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über.. Er bestimmt feinen Stellvertreter.

Z 2. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichs- Präsidenten von Hindenburg in Kraft.

Der Führer und Reichskanzler hat darauf­hin gestern folgendes Schreiben an den Reichsinnenminister gerichtet:

Herr ReichSinnenminister!

Di« infolge des nationalen Unglücks, daS unser Volk getrosten hat, notwendig gewor­dene gesetzliche Regelung der Frage des Staatsoberhauptes veranlaßt mich zu fol­gender Anordnung:

1. Di« Größe deS Dahingeschiedenen hat dem Titel Reichspräsident ein« ein­malige Bedeutung gegeben. Hier ist nach unser aller Empfinden in dem, was er uns sagte, unzertrennlich verbunden mit dem Namen des großen Toten. Ich bitte daher Vorsorge treffen zu wollen, daß ich im amt­lichen und außeramtlichen Verkehr wie bis­her nur als Führer und Reichs­kanzler angesprochen werde.

Diese Regelung soll auch für die Zukunft gelten.

2. Ich will, daß die dom Kabinett be­schlossene und verfassungsrechtlich gültige Betrauung meiner Person und damit deS Reichskanzleramts an sich mit den Funk­tionen des früheren Reichspräsidenten die ausdrücklicheSanktiondeSdeut- schen Volkes erhält. Fest durchdrungen von der Ueberzeugung, daß jede StaatS-

Aus Anlaß des Ablebens des Reichspräsi­denten und Generalfeldmarschalls von Hin­denburg bestimmen der Reichsminister des Innern und der Reichsminister für Volks­aufklärung und Propaganda folgendes:

I. Sämtliche Dienstgebäude des Reichs, der Länder, der Gemeinden, sowie die Gebäude der Körperschaften des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Schulen setzen sofort und an allen Tagen bis zum Beisetzungstage ein- schließlich die Flaggen aus Halbmast. Das deutscheVolkwirdaufgefordert, sich der Trauerbeslaggung an- zuschließen.

II. Am Donnerstag und am Tage der Bei­setzung fallen sämtliche öffentlichen Ver­anstaltungen aus.

HI. Die Kirchenbehörden beider Konfes- sionen ordnen bis zum Beisetzungstage ein­schließlich täglich ein einstündiges Trauer­geläut in der Zeit von 89 Uhr abends an.

IV. Bis zum BeisetzungStage einschließlich unterbleiben in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art.

V. Während einer Volkstrauer von 14 Tagen vom Donnerstag ab gerechnet legen die Beamten des Reichs, der Länder und Ge- meinden am linken Arm Trauerflor an. Das deutsche Volk gedenkt in dieser Zeit des großen Toten mit besonderer Dankbarkeit und Verehrung und bringt dies in würdiger Form im öffentlichen und privaten Leben zum Aus- druck.

VI. Am Beisetzungstage steht zu einer noch näher anzugebenden Zeit der Verkehr eine Minute still. In den Betrieben ruht gleich- zeitig die Arbeit.

VII. Der deutsche Rundfunk wird mit allen seinen Sendern der Staats- und Volkstrauer in seinem Programm ent­sprechend Rechnung tragen.

Börse für den gesamten Geschäftsverkehr ge­schloffen. Aus gleichem Anlaß wurden auch die vorgesehenen Trabrennen abgesagt.

Bald bildeten sich in der Wilhelmstraße, so insbesondere vor der Reichskanzlei und dem Reichspräsidentenpalais kleinere und größere Menschenansammlungen und wurden von Minute zu Minute größer. Dicht ge- drängt harrt schweigend me Menge, und es ist wohl keiner, der nicht von dem tiefen Ernst, der Trauer dieser Stunde erfaßt wäre. Sobald sich das Portal der Reichskanzlei öffnet, und effr Maierungsguto ers chein t.

gewalt vom Volke ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß, bitte ich Sie, den Beschluß des Kabinetts mit den etwa noch notwendigen Ergänzungen un­verzüglich dem deutschen Volke zurfreien Volksabstimmung vorlegen zu lassen.

Berlin, den 2. August 1934.

(gez.) Adolf Hitler, Deutscher Reichskanzler.

Das Reichskabinett beschloß gestern abend entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers, am Sonntag» den 19. August 1SS4, eine Volksabstimmung über das Reichs­gesetz vom 1. August 1934 herbeizuführen: Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolge­dessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichs­kanzler Adolf Hitler über. Er bestellt seinen Stellvertreter" Das Reichskabinett beauf­tragte den Reichsminister des Innern mit der Durchführung dieses Beschlusses.

Im Verlauf der gestrigen Sitzung des Neichskabinetts die mit einer eindrucksvollen Trauerrede des Führers für den verstorbenen Reichspräsidenten eröffnet wurde, ist ferner ein Aufruf an das deutsche Volk, der die nationale Bedeutung des Verewig­ten für sein Volk hervorhebt, gutgcheißen worben.

Die Beisetzungsfeierlichkeite«

Dem Reichspräsidenten wird einStaats - begräbnis zuteil. Am Montag, 6. August, findet eine Trauerfcier des Deutschen Reichs­tages statt, in welcher der Führer sprechen wird. Die große Trauerfeier findet am Dienstag, 7. August, 11 Uhr, im Tannen- berg-Nationaldenkmal statt, wo der Reichspräsident beigesetzt wird. Während der Trauerfeier tritt um 11.46 Uhr in ganz Deutschland eine Verkehrspause von einer Minute ein.

Dr. Meißner mit Weiterführung der Ge­schäfte beauftragt

Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler hat den Staatssekretär des verstor­benen Reichspräsidenten v. Hindenburg, Dr. Meißner, mit der Wetterführung der bis­her vom Büro des Reichspräsidenten geführ­ten Geschäfte beauftragt.

iMgtge Trauer für alle WrtelgllederuWN

Aus Anlaß des Ablebens des Herrn Reichs- Präsidenten, Generalfeldmarschall von Hin­denburg, ordnet der Stellvertreter des Füh­rers, Rudolf Heß, für die gesamte Partei in allen ihren Gliederun­gen (PO., SA., SS., HI., Arbeits- front und Arbeitsdienst) eine 14tägige Trauer an.

Während dieser Trauerzeit ist zum Dienst­anzug Trauerflor über der Arm­bin de zu tragen. Bis zum Tage der Bei­setzung einschließlich wird von den Verbän- den kein Spiel gerührt. Die Dienst­gebäude der Parier stehen bis zum Bei- fetzungstage einschließlich unter Trauer- b e f l a g g u n g.

Wehrmacht auf den Führer vereidigt

Berlin, 2. August.

Neichswehrminister Generaloberst von Blomberg hat auf Grund des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutfchen Reiches und Volkes die sofortige Vereidigung der Soldaten der Wehrmacht auf den Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, befohlen. Die Eidesformel lautet:

Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid. daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehls­haber der Wehrmacht, unbedingten Gehor­sam leisten und als tapferer Soldat bereit fein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen."

Anschließend an die Vereidigung wird aus den neuen Oberbefehlshaber der Wehrmacht ein Hurra ausgebracht, dem die beiden Nationalhymnen folgen.

geht jedesmal eine Bewegung durch die War­tenden. Als der Wagen des Reichswehr­ministers vor dem Propagandaministerium vorfährt, und Generaloberst von Blom­berg erkannt wird, recken sich stumm die Hände zum Deutschen Gruß. Das gleiche Bild, als eine größere Abteilung der Kriegs­opferversorgung im Braunhemd mit um­florten Fahnen vorbeimarschiert nach dem Ehrenmal, wo e«n großer Kranz nieder­gelegt wird.

Feierliche Stille um das Sterbehaus

^.Feierliches Schweigen und tiefer Friede lieät

Trauererlaß -er Regierung

über Hlndendurgs Sterbehau-. Im Laufe deS Vormittags ist der gesamte öffentliche Verkehr von der Landstraße FrehstadtDeutsch-Eylau abgelenkt worden. Dre zur Absperrung befoh- 'f"bn SS.-Männer sorgen dafür, daß die feier­liche Stille um Haus Neudeck nicht gestört wird, bls das neue Deutschland dem Felomarschall des großen Krieges die letzte Ehre in einer 8o*fN erweist, die seiner historischen Größe wurdigist. Hier in Ostpreußen, in unmittel­barer Nahe der Statten, an denen Hindenburg seine großen Siege erfocht, sind die Menschen nach Eintreffen der Trauernachricht nach Hause gegangen, um in Häusern und Hütten des Feldmarschalls zu gedenken. In den Dorf­straßen wehen, mit Trauerflor verhängt, die Fahnen des erneuerten Reiches. Auch die zahl­reichen ausländischen Pressevertreter haben sich damit abfinden müssen, daß Neudeck und vor allem das Sterbezimmer des Feldmarschalls jedem Zutritt verschlossen gewesen ist. An der Einfahrt zum Park sowie vor den Portalen deS Schlaffes stehen unbeweglich die von der Ehren­kompagnie der Reichswehr gestellten Doppel­posten. Auf dem Dache hängt still in der Mit­tagssonne auf Halbmast die Standarte des Reichspräsidenten. Die Hausflagge Hinden« burgs ist gegen Mittag eingezogen worden. Links neben dem Portal sieht man die Fen­ster des Sterbezimmers. Nur das Zwitschern der Vögel unterbricht die fast unwirkliche Still« des Parkes. Der feierliche Bann eines in sei­ner Größe kaum zu ermessenden historischen AusklangeS liegt über dem Schloß und Park.

Anordnung des Reichsbischofs

Die Pressestelle der Neichskirchenregierung gibt folgende Anordnung des Reichsbischofs be­kannt:

In tiefer Bewegung und Trauer hat das deutsche Volk die Kunde vom Tode seines Gene- calfeldmarschalls und Reichspräsidenten von Hindenburg vernommen. Ich ordne folgendes an: Donnerstag abend sind von 89 Uhr sämtliche Glocken zu läuten. Um 9 Uhr findet in allen Kirchen Gottesdienst statt. In den -olgenden Tagen sind bis einschl. zum Tag« der Beisetzung die Glocken von 89 Uhr abends zu läuten. Die Kirchen sind in den nächsten Lagen tunlichst den ganzen Tag über offen zu halten. Für die Beflaggung der kirchlichen Ge­bäude gelten die entsprechenden Anordnungen des Reiches. Für *oen Tag der Beisetzung er­geht besondere Anordnung. Trauerkundgebungen aus den Ländern

Alle Reichsstatthalter, Landesregierungen und Städte haben dem Sohn des Reichsprä­sidenten, Oberst von Hindenburg, Belleids­drahtungen gesendet.

Das Beileid Württembergs

Neichsstatthalter Murr hat an den Sohn des verstorbenen Reichspräsidenten- Oberst von Hindenburg » Berlin, folgendes Beileidstelegramm gerichtet:

Das württembergische Volk ist tief erschüt­tert über das Ableben des greisen Reichs­präsidenten und Generalseldmarschalls. Wir Schwaben waren dem großen Deutschen immer in besonderer Liebe und Verehrung zugetan. Ich bitte im Namen des württem- bergischen Volkes und in meinem Namen die. aufrichtige Anteilnahme entgegennehmen zu wollen. Murr, Neichsstatthalter in Würt­temberg. _

Die Teilnahme des Auslandes

Auch das ganze Ausland nimmt an der Trauer des deutschen Volkes Anteil. Un­mittelbar nach dem Bekanntwerden der Nachricht vom Heimgang des Reichspräsi­denten von Hindenburg haben die Mitglie­der des Diplomatischen Korps in Berlin unter Führung des Apostolischen Nuntius ihrer Anteilnahme durch Ein­tragung in die im Neichspräsidentenpalais aufgelegten Listen Ausdruck gegeben.

rrrumerlaß des RMswehrmlilisters

Zum Zeichen der Trauer beim Hinscheiden deS Obersten Befehlshabers der Wehrmacht, General­feldmarschall von Hindenburg, ordnet der Neichs­wehrminister, Generaloberst von Blomberg, an:

1. Sämtliche Offiziere und Beamte im Offiziers­rang der Wehrmacht legen zur Uniform au> 14 Tage Trauer an (Trauerflor um den linke» Arm). Beim 2. preußischen Infanterieregiment, beim 9. preußischen Infanterieregiment und beim 16. Infanterieregiment dauert die Trauer vier Wochen. Erster Tag der Trauer ist der 2. August.

2. Bis zum Tage der Beisetzung einschließlich werden die Flaggen auf den militärischen Dienst­gebäuden in allen Standorten und auf den Schiffen der Reichsmarine Halbstock gesetzt und von den Truppen kein Spiel gerührt (Ausnahme: Alarm und Feueralarm).

3. Alle salutfähigen Schiffe und Salutbatterien schießen am 8. August und am Beisetznngstag von der Morgenflaggenparade an (8 Uhr) je 21 Schuh Trauersalut.

4. Die Ehrenwache in Neudeck stellt Infanterie« regiment Nr. 3,- Befehl ist unmittelbar ergangen. Die Totenwache im Trauerhause ist durch Offi­ziere nach näherer Anweisung deS Wehrkreis­kommandos I zu stellen.

Aiommsvenren verdem

Die Familie deS Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg bittet, von der Uebersen4 düng von Bkumenspenden Abstand zu neh­men und bei diesem Anlaß lieber der not- leidenden Volksgenossen zu gedenken. Wer dies tut, handelt im Sinne des verstorbenen Reichspräsidenten und Generalseldmarscballs.