Öffentliche Sitzung des Kreistags am 17.12.1973

KV Trommer erinnerte an die Empfehlung seiner Fraktion anläßlich der Haushaltsberatung 1973, die Verwaltung möge e nen Halbjahresbericht erstatten. Seine Fraktion glaube, daß dieser Halb­jahresbericht dem Gremium frühzeitig wichtige Aufschlüsse über die Entwicklung der finanziellen Lage des Landkreises hätte geben können.

Zu den Ausführungen des KV Brenner entgegnete Landrat Pfeiffer, daß von seiten der Verwaltung keine Luft in den Haushaltsplanansötzen enthalten gewesen sei. Er erinnerte daran, daß die Grunderwerbsteuer sehr schlecht zu schätzen sei und das Aufkommen bis einschließlich Oktober 1973 den im Nachtragsplan enthaltenen Ansatz von 3,8 Mio. DM habe erwarten lassen. Dieser Ansatz werde mit Wahrscheinlichkeit um mindestens 150 000 DM nicht erreicht, da die Grund­erwerbsteuer-Einnahmen für November und auch, wie Rückfragen beim Finanzamt ergeben hätten, für Dezember gegenüber den früheren Jahren rapide abgesunken sind. Zur Erstattung des Halb­jahresberichts sagte Landrat Pfeiffer, daß dieser Halbjahresbericht für das Jahr 1973 ein völlig falsches Bild gezeichnet hätte, da eine positive Wende über die finanzielle Lage des Landkreises erst im 2. Halbjahr und nach Klärung der Höhe der Krankenhauspflegesätze im Sommer dieses Jahres eingetreten sei.

Anschließend wiederholte KV Seewald den Antrag der FWV-Fraktion, der Kreistag möge ohne Anstand zur Kenntnis nehmen, daß die Anfinanzierung der Schultumhalle für das Berufsschul­zentrum Calw-Wimberg im Haushaltsplan für das Jahr 1974 erfolgt (ohne Betrag).

Danach beschloß der Kreistag:

1. Auf Grund der §§ 41 und 42 der Landkreisordnung vom 10. Oktober 1955 (Ges.Bl. S. 207) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1971 (Ges.Bl. S. 400) in Verbindung mit den §§ 99 ff der Gemeindeordnung vom 25. Juli 1955 (Ges.Bl. S. 129) hat der Kreistag am 17. Dezember 1973 folgende

NACHTRAGS HAUSHALTSSATZUNG

für das Rechnungsjahr 1973 erlassen:

§ 1 Ordentlicher Haushalt

Der Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Nachtragshaushaltsplan in den Einnahmen auf

(3 183 300 DM mehr gegenüber den ursprünglichen Ansätzen mit 51 831 900 DM

neuer Gesamtansatz somit 55 015 200 DM)

in den Ausgaben auf

(3 183 300 DM mehr gegenüber den ursprünglichen Ansätzen mit 51 831 900 DM

neuer Gesamtansatz somit 55 015 200 DM)

festgesetzt.

43 034 050 DM

30 412 440 DM