Öffentliche Sitzung des Kreistags am 17.12.1973
§ 2 Außerordentlicher Haushalt
Der Nachtragshaushaltsplan wird im außerordentlichen Nachtragshaushaltsplan
5 773 000 DM
5 773 000 DM
festgesetzt.
§ 3 Äußere Darlehen
in den Einnahmen auf
(784 000 DM mehr gegenüber den ursprünglichen Ansätzen mit 9 639 000 DM
neuer Gesamtansatz somit 10 423 000 DM)
in den Ausgaben auf
(784 000 DM mehr gegenüber den ursprünglichen Ansätzen mit 9 639 000 DM
neuer Gesamtansatz somit 1 0423 000 DM)
Der Gesamtbetrag der äußeren Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird gegenüber bisher von 1 744 000 DM um 150 000 DM auf 1 894 000 DM festgesetzt. Darunter sind Darlehensermächtigungen aus früheren Jahren in Höhe von 15 000 DM enthalten, die nach § 92 Abs. 2 GO auf Ende des Rechnungsjahres 1972 verfallen sind und daher wiederholt werden. Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:
Davon wurden veranschlagt
Insgesamt
1973
früher
DM
DM
DM
5113
Neubau eines Schwesternwohnheims mit Krankenpflegeschule beim KKH Calw
1 354 000
15 000
1 369 000
7100
Mülldeponie Simmozheim
525 000
-
525 000
1 879 000
15 000
1 894 000
2. Die Schulturnhalle für das Berufsschulzentrum Calw-Wimberg ist im Haushaltsplan 1974 mit einer 1. Rate anzufinanzieren.