Öffentliche Sitzung des Kreistags am 17.12.1973

§ 2 Außerordentlicher Haushalt

Der Nachtragshaushaltsplan wird im außerordentlichen Nachtragshaushaltsplan

5 773 000 DM

5 773 000 DM

festgesetzt.

§ 3 Äußere Darlehen

in den Einnahmen auf

(784 000 DM mehr gegenüber den ursprünglichen Ansätzen mit 9 639 000 DM

neuer Gesamtansatz somit 10 423 000 DM)

in den Ausgaben auf

(784 000 DM mehr gegenüber den ursprünglichen Ansätzen mit 9 639 000 DM

neuer Gesamtansatz somit 1 0423 000 DM)

Der Gesamtbetrag der äußeren Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordent­lichen Haushalts bestimmt sind, wird gegenüber bisher von 1 744 000 DM um 150 000 DM auf 1 894 000 DM festgesetzt. Darunter sind Darlehensermächtigungen aus früheren Jahren in Höhe von 15 000 DM enthalten, die nach § 92 Abs. 2 GO auf Ende des Rechnungsjahres 1972 verfallen sind und daher wiederholt werden. Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:

Davon wurden veranschlagt

Insgesamt

1973

früher

DM

DM

DM

5113

Neubau eines Schwesternwohnheims mit Krankenpflegeschule beim KKH Calw

1 354 000

15 000

1 369 000

7100

Mülldeponie Simmozheim

525 000

-

525 000

1 879 000

15 000

1 894 000

2. Die Schulturnhalle für das Berufsschulzentrum Calw-Wimberg ist im Haushaltsplan 1974 mit einer 1. Rate anzufinanzieren.