Öffentliche Sitzung des Kreistags am 17.12.1973
Die Gebühren des Landratsamts als Untere Verwaltungsbehörde erfahren eine Steigerung um ca.
14 %. Dies ist eine unerwartete Folge der Anhebung der Gebühren im Straßenverkehr und auf die Tatsache zurUckzufUhren, daß die Baugenehmigungsgebuhren sich - entgegen unseren Annahmen bei Beginn des Jahres - weiterhin gUnstig entwickelt haben.
Der mit rund 1,8 Mio. veranschlagte Zuschußbedarf fUr unsere Kreisschulen, die nach der neuesten Schulstatistik
939 Vollzeitschuler und 2 529 Teilzeitschuler
zusammen also 3 468 Schüler unterrichten, ändert sich nicht.
Auch der Ansatz für die Personalausgaben der Verwaltung und Schulen mit rund 6,5 Mio. braucht nicht verändert zu werden. Die nicht kalkulierten Aufwendungen für das volle 13. Monatsgehalt (ca. 150 000 DM) lassen sich auffangen, weil die auf 1.1.1973 in Kraft getretenen tariflichen Erhöhungen etwas geringer ausgefallen sind als veranschlagt und weil verschiedene Stellen nicht das ganze Jahr über besetzt werden konnten. Mit großer Sorge sieht die öffentliche Hand der Tarifentwicklung entgegen. "Mister 15 %" geht im Lande um. Wer soll das bezahlen! Die geforderte Tariferhöhung würde allein für die Verwaltung und die Schulen (also ohne Krankenhäuser) die runde Summe von 1 Mio. ausmachen. Dazu kommen noch Kosten für verschiedene, neu geforderte Stellen. Von der Bundesregierung ist zu hören:
"Vorstellungen und Wünsche, wie wir sie in diesen Tagen zugunsten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes gehört haben, können nicht verwirklicht werden. Uber 10, gar 15 %, nachdem soeben erst das 13. Monatsgehalt beschlossen wurde - dies läßt sich vernünftigerweise nicht verkraften-. Man sollte dabei bitte auch die qualifizierte Sicherheit der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst nicht übersehen."
Diese Äußerungen des Bundeskanzlers fanden auch den Beifall der Opposition; die Verwaltung kann sie nur kräftig unterstreichen.
Der Zuschußbedarf für die Kreiskrankenhäuser betrug ursprünglich Er steigert sich - wie schon ausgeführt - um auf
Hinzu kommt die Schlußfinanzierung für das relativ teuer gewordene Schwesternwohnheim Calw mit
und die unveränderten Rücklagenzuführungen mit
Die Summe von
ist somit für 1973 aus dem Kreishaushalt für die Kreiskrankenhäuser aufzubringen. Das sind rd. 42 % des mit rd. 10 Mio. veranschlagten Kreisumlageaufkommens; wahrlich ein dicker Brocken!
471 500 DM 574 200 DM
1 045 700 DM.
634 000 DM
2 600 000 DM 4 279 700 DM
Die Hoffnung, daß das Krankenhausfinanzierungsgesetz die gewaltigen Fehlbeträge der Krankenhausträger ganz beseitigen wird, geht nicht in Erfüllung, das kann mit Sicherheit vorausgesagt werden. Hinzu kommt ein gewaltiger bürokratischer Aufwand, den die Ausführung des Gesetzes zwangsläufig mit sich bringt.
Die Vorlage enthält ausführliche Erläuterungen über Bettenzahlen und Ausnutzungsgrad Pflegesätze
Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz Personalausgaben sowie sonstige Erfolgswirksame Ausgaben und Vermögenswirksame Ausgaben.