Öffentliche Sitzung des Kreistags am 29.10.1973

KV Klepser äußert sich dankbar über die angesprochenen Verbesserungen, wendet sich jedoch da­gegen, daß so wichtige Straßen wie z.B. L 343 von Bad LiebenzeH nach Schömberg frühestens 1977 zum Ausbau kommen sollen. Seines Erachtens sollte sich ein aus dem Kreistag gebildeter Ausschuß mit der Straßenbauverwaltung zusammensetzen, um ein effektives und für den Landkreis Calw nutz- volles Bauprogramm für die nächsten Jahre zu finden; Koordination an einem Tisch sei in diesem Falle unumgänglich.

Abteilungsdirektor Mayer nimmt daraufhin zu den angesprochenen Fragen Stellung und lädt KV Traub zu einem Gespräch nach Karlsruhe ein, damit er sehen könne, wie das Problem der Kurorte das Regierungspräsidium beschäftige. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion führte er aus, daß die Schaffung eines Tiefbaubüros beim Landkreis zur Zeit gegen den § 53 des Straßengesetzes (technische Ver­waltung der Kreisstraßen) verstoße. Außerdem hält er die Gründe für die Einrichtung dieses Büros nicht für stichhaltig. Das Regierungspräsidium habe die Effektivität des Straßenbauamts durch die Zuweisung von 12 Bediensteten, darunter einem Ingenieur und einem Vermessungstechniker schon verbessert. Eine weitere personelle Verstärkung des Amtes sei außerdem vorgesehen. Zur Forderung von KV Dutt, die OD Wildberg vorzuziehen weist er darauf hin, daß bis der Grunderwerb vollends getätigt sei es einfach 1976 werde.

Planungsreferent Finsinger führte daraufhin aus, daß die Planungen zur Entlastung der Kurorte nicht nur finanzielle Sorgen bereiten würden, sondern daß es eben wegen der Topographie und der vor­handenen Bebauung außerordentlich schwierig sei, sinnvolle Planungen zu finden. Er weist unter anderem auf die Überlegungen einer Umgehung von Herrenalb und Dobel über die K 9 hin, weiter auf die Entlastung der OD Wildbad durch ein 50 Mio. Tunnelprojekt, auf 2 Maßnahmen in Bad LiebenzeH, auf eine geplante Umgehung von Höfen und Calmbach und auf eine Verbesserung der OD Bad Teinach hin, Auf die Probleme, die sich bei diesen Planungen hinsichtlich Schallschutz und Abgasbeseitigung ergeben, macht Baudirektor Finsinger aufmerksam. Zur Beantwortung der von KV Lehmann gestellten Frage nach den Zubringern zur Autobahn westlicher Bodensee nennt Bau­direktor Finsinger die B 295, die B 463 und die B 296, wobei die B 296 nicht mehr in die Zuständig­keit des Regierungspräsidiums Karlsruhe falle. Als weitere Entlastung des Landkreises nennt Finsinger noch die Biethöhenstraße, die schon vor 6 Jahren konzipiert worden sei. Die Verwirklichung hänge allerdings von der Verwirklichung der Südtrasse der Autobahn ab. Auch diese Planung sei nTcht ohne Probleme, da das Problem der Verteilung des Verkehrs in den Zielorten durch diese Straße nicht gelöst werde.

KV Traub kommt noch einmal auf die Erklärung von Abteilungsdirektor Mayer hinsichtlich der Ge­setzmäßigkeit eines Tiefbaubüros zu sprechen. Er stellt klar, daß es lediglich um die Einstellung von 2 Ingenieuren beim Landkreis Calw gehe, die der Landkreis der Fachaufsicht des Straßenbau­amts unterstellen wolle. An eine Unterhöhlung des § 53 des Straßengesetzes sei dabei nicht ge­dacht; er glaube sogar, daß diese Handhabung mit dem Gesetz konform gehe, ln diesem Zusammen­hang habe er die Frage, ob die jährlichen Bundesmittel von 1,5 Mio. für die er sich bedankt, vom Straßenbauamt Calw mit dem derzeitigen Personalbestand im Hinblick auf Bauleitung und Planung realisiert werden können. Er bezweifelt das, denn unter den 12 neuen Bediensteten die dem Straßenbauamt zugewiesen worden seien, sei nur ein Bauingenieur. Abteilungsdirektor Mayer er­widert, daß außer einen Ingenieur auch noch ein Vermessungstechniker sowie Bauaufseher und techn. Zeichnerinnen eingestellt worden seien. Im übrigen würde er es für betrüblich halten, wenn der Landkreis dem Land in der Anwerbung von techn. Personal Konkurrenz machen wolle. Wegen der Auslegung des § 53 Straßengesetz empfiehlt er, daß sich der Landkreis an den Landtag oder an das zuständige Ministerium wenden solle.

Zusammenfassend spricht der Vorsitzende nochmal den Dank aller 3 Fraktionen an das Regierungs­präsidium Karlsruhe aus. Zu dem Problem der Rechtsmäßigkeit eines Tiefbaubüros stellt er fest, daß der Landkreis diese Frage im Benehmen mit dem Landkreistag nochmal gründlich erörtern werde, und daß man sich außerdem überlegen werde, ob ein erneuter Prozeß gegen das Land wegen der Verfassungsmäßigkeit des § 53 Straßengesetz angestrengt werden solle. Im übrigen befürwortet er den Antrag der CDU-Fraktion anzunehmen. Er werde dann reiflich prüfen, ob er gegen den Be-