Öffentliche Sitzung des Kreistags am 29.10.1973

Schluß sein Veto wegen der Gesetzmäßigkeit einlegen müsse oder nicht. Ferner stellt der Vor­sitzende den Antrag, der Kreistag wolle beschließen, daß der zuständige Ausschuß wegen der heute zu Tage getretenen Differenzen zwischen Maßnahmen die zum Zuschußprogramm ange­meldet wurden und dem vom Landkreis aufgestellten Dringlichkeitsplan für den Ausbau von Kreis­straßen, nochmals ein Prioritätenprogramm festlegen wolle.

Abteilungsdirektor Mayer empfiehlt zum Abschluß, in Sachen Tiefbaubüro nicht vorzupreschen, sondern die Rechtslage gründlich zu prüfen. Außerdem bittet er darum, daß in das Zuschußpro­gramm nur zeitnahe Projekte angemeldet werden sollen.

Eine weitere Aussprache schließt sich nicht an und der Kreistag beschließt über die gestellten Anträge:

1. Beim Landkreis wird zur Wiederbelebung des Kreisstraßenbaues ein Tiefbaubüro eingerichtet. Im Stellenplan 1974 sind 2 entsprechende Stellen aufzunehmen (5 Enthaltungen).

2. Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß wolle die zu Tage getretenen Differenzen zwischen Ausbauplan und Anmeldungen ins Zuschußprogramm prüfen und ggf. nochmals ein Prioritäten­programm festlegen.