LANDKREIS CALW

VERHANDLUNGSN)EDERSCHR!FT

Verhandelt am

Vor dem

Vorsitzender

Anwesende Mitglieder

Normalzahl

Öffentlich

13.3.1972

Kreistag

LR Pfeiffer

45

47

l"

§ 5

Ausbau der K 25 Neuhengstett - Ottenbronn - Hirsau; hier: Weitere Vorfinanzierung der Baumaßnahme

Kreiskämmerer Buck berichtete dem Kreistag, daß im Interesse einer sinnvollen Kooperation mit dem Land sich der Kreisrat am 20.7.1970 entschtossen habe, die vom Innenministerium vorge­schlagene Zwischenfinanzierung des 1. und H. Bauabschnitts, nämlich Neuhengstett - Ottenbronn 3,8 km und OD Hirsau EisenbahnbrUcke - OD-Ende ca. 0,5 km zu Übernehmen. Die Vorfinanzie­rung erstreckte sich Uber eine Summe von 3 Mio. DM, welche in Bälde verbaut sein wird.

Am 21.12.1970 habe der Kreisrat die Straßenbauarbeiten an die Firma Lauster vergeben. Bei dem recht günstigen Wetter des letzten Jahres konnten die Bauarbeiten sehr zügig abgewickelt werden. Die ausfuhrende Firma sowie das Straßenbauamt Calw wurden jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß eine Unterbrechung der Bauarbeiten nicht auszuschließen sei, falls die fUr 1972 vom Land in Aussicht gestellten Zuwendungen des Bundes und aus der kommunalen Finanzmasse nicht freigegeben werden könnten. Eine Unterbrechung der Baumaßnahme wäre straßenbautechnisch allerdings sehr nachteilig, weil die am Ottenbronner Berg zu errichtende Wohnsiedlung fUr das PLK Hirsau fUr die großen Baukräne nur von oben, d.h. Uber Ottenbronn zugänglich ist.

Die Bemühungen der Verwaltung um die Freigabe der Zuwendungen hätten insoweit Erfolg gehabt, als das Regierungspräsidium mit Erlaß vom 27.10.1971 mitgeteilt habe, daß fUr 1972 zunächst eine Beihilfe des Bundes mit 1,6 Mio. und einen komplementären Zuschuß aus der kommunalen Finanz­masse von 960 000 DM eingeplant sei. Mit diesen Zuwendungen von insgesamt 2,56 Mio. DM und unter Hinzurechnung des vom Land fUr die Gemeinde Hirsau Übernommenen und bereits einge­gangenen Gemeindeanteil in Höhe von rund 600 000 DM wären die Aufwendungen fUr die beiden ersten Bauabschnitte in etwa abgedeckt.

Kreiskämmerer Buck wies weiter darauf hin, daß falls es nicht möglich sein sollte, die restlichen Zuwendungen im Rechnungsjahr 1972 freizubekommen der Landkreis im Falte der Fortsetzung der Baumaßnahme die weiteren Kosten von rund 4,1 Mio. DM ebenfalls noch vorfinanzieren mußte, was wiederum mit erheblichem Zinsverlust verbunden wäre. Die Verwaltung möchte daher nicht ver­säumen, schon jetzt auf diesen Umstand hinzuweisen. Die vom Bau- und Planungsausschuß unter­stützten Bemühungen, auch die restlichen Zuwendungen im Jahr 1972 freizubekommen, hatten bis­lang leider keinen Erfolg. Eine weitere Vorfinanzierung ginge zu Lasten der Mittel aus der Investi- tionsrUcklage, die aber fUr 1972 ohnehin sehr stark strapaziert werden muß, da

a) der Staatsbeitrag fUr den Behandlungsanbau am Kreiskrankenhaus Calw bisher nur mit einem geringen Teilbetrag in Höhe von 650 000 DM ausbezahlt ist (erwartet werden noch rund 1,6 Mio. DM) und

b) unter Umständen bereits im Jahr 1972 die Notwendigkeit auftritt, auch den Staatsbeitrag fUr das Berufsschulzentrum Calw aus Mitteln der InvestitionsrUcklage vorzufinanzieren.

Verteiler für Auszüge:

1 x Landrat

1 x Haupt- und Finanzverwaltung 1 x Sachbearbeiter 1 x Rechnungsbeleg 1 x Straßenbauamt

013.32/1 1000/29.4.68 M