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Kreistagssitzung am 4.11.1968

Der Sprecher der SPD-Fraktion, KV Weissinger, sagte, daß er ein großes Unbehagen Uber att die taufenden Entwicktungsptäne, die gegenseitig nicht aufeinander abgestimmt seien, empfinde. Zur Fortentwicktung des beruftichen Schutwesens setbst sagte er, daß die Beschtüsse des Kreistags von 1966 nebst dem Beschtuß des Berufsschutverbands Neuenbürg, sich aufzutösen, hierfür die Grund­tagen getegt haben. Atterdings müsse auch er sagen, daß das Enztat in der weiteren Entwicktung dabei sehr schtecht weggekommen sei. Der Aufwand an Zeit und Getd sei für die Schüter aus dem Enztat künftig nur dann noch tragbar, wenn in Catw optimate Bitdungsmögtichkeiten bestünden. Der tange Schutweg und die hohen Fahrtkosten würden die Schüter sonst künftig in sotche Berufe und Lehrstätten treiben, bei denen sie die Berufsschuten in Pforzheim besuchen könnten. Es müsse daher die Ganztagesunterrichtung oder der Btockunterricht (was die Einrichtung von tnternaten bedeutet) ats tangfristige Lösung angestrebt werden. Er sagte weiter, daß die Vortage von den zwei Wirtschafts­räumen Catw und Nagotd spreche, während nach Meinung seiner Fraktion der gesamte Landkreis Catw ats ein Wirtschaftsraum anzusehen sei. Er forderte die Verwattung auf, nach Vortiegen des Schutentwicktungsptans tt eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten und diese sodann dem Kreistag vor­igen.

Unter Hinweis darauf, daß Grundsatzbeschtüsse für diesen Tagesordnungspunkt bereits vortiegen, stette seine Fraktion keinen besonderen Antrag. Seiner Ansicht nach gehe es heute nur noch darum, schnett die Voraussetzung zu schaffen, daß in Catw ausreichende Schutröume geschaffen werden, die später in die Konzeption des Schutentwicktungsptans tt jederzeit hineinpassen.

KV Fischer wies nochmats auf die prekäre Situation der Berufsschüter aus dem Enztat hin, die in Einzetfätten bereits nach Pforzheim abwandern. Er stettte fest, daß die seinerzeitige Auftösung des Berufsschutverbands Neuenbürg richtig gewesen sei, bat aber zu übertegen, ob nicht doch gewisse Fachktassen in Catmbach betassen werden können und bat, diese Frage in der Gesamtkonzeption zu untersuchen.

tn seiner Entgegnung auf diese Diskussionsbeiträge zeigte sich Landrat Pfeiffer erfreut, daß es kein Streitfat) mehr sei, ob Catw und Nagotd auch in Zukunft Schutstandorte sind. Hinsichttich des An­trags der FWV-Fraktion verwies er jedoch auf den Beschtuß des Kreisrats vom 24. 6.1968. Dieser Be­schtuß sei für die Verwattung der Ausgangspunkt für den Antrag in der Vortage gewesen. Er sagte, daß stärker ats atte vertragtiche Zusicherungen, die er ats Ausdruck des Mißtrauens bezeichnete, die tatsächtichen Gewichte im Kreistag seien. Er könne sich keine Kreistagsmehrheit vorstetten, die um des tdeatwittens eine tebensfähige Berufsschute aufheben und eine große Anzaht von Schütern un­nötigerweise zu Pendtern mache.

Unter Hinweis auf die Lage der Schüter aus dem Enztat gab er bekannt, daß diese Berufsschüter, da sie eine Kreisberufsschute des eigenen Landkreises besuchen, keine Fahrtkosten von Seiten des Landes ersetzt erhietten.

Hinsichttich der Vertragsmodatitäten mit der Stadt Nagotd wies er daraufhin, daß die Gewerbtiche Berufsschute in Nagotd ausreichend sei. Die Schute, die im Eigentum der Stadt Nagotd stehe, könne von dieser tängerfristig (12 Jahre) angemietet werden. Ein anderer Fatt sei die Kaufmännische Berufs­schute mit Berufsfachschute in Nagotd. Diese sei in der städtischen Lembergschute untergebracht, und spätestens 1974/75 benötige die Stadt für die Reatschute weiteren Schutraum. Bis dahin müsse dann in Nagotd nach einer anderweitigen Unterbringung dieser Schute, wobei an das Getände des jetzigen Kreiskrankenhauses gedacht sei, gesucht werden, tn diesem Zusammenhang wies er auf die Übergabe der Catwer Berufsschuten auf den Landkreis hin, bei der die Stadt Catw Vorgänge geschaffen habe, nach denen nun auch die Stadt Nagotd verfahren wotte. Zum Fehten des Schutentwicktungsptans tt sagte er, daß der Landkreis Catw, sotange der Schutentwicktungsptan tt nicht vortiege, keinen eigenen Schutentwicktungsptan für das Berufsschutwesen entwicketn könne.

Ausgangspunkt für den Landkreis Catw sei, daß er spätestens 1973 für die Catwer Kreisberufsschuten Schutröume benötige. Die Ptanung hierfür müsse so großzügig wie mögt ich und die zu bebauende Ftäche so groß wie mögtich sein, um später jeder Entwicktung gerecht werden zu können. Daß die Ptanung gemeinsam mit dem Oberschutamt durchgeführt und vor der Ausführung dem zuständigen Organ nämtich dem Kreistag bekannt gegeben und von diesem genehmigt werden müsse, sei eine Setbstver- ständt ichkeit.