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Überschlägig berechnet bringen die neuen Tarife Mehrausgaben von rund 250 000 DM. Davon können - so hoffen wir - etwa 70 000 DM durch die ab 1. April 1968 beantragte Pflegesatzerhöhung in den Krankenhdusern aufgefangen werden. Rund 180 000 DM sind jetzt schon ungedeckt. Vom RP wird aber ein Deckungsnachweis gefordert, nachdem die Mehrbeiastung bekannt ist. Nur zwei Möglich­keiten zur Deckung dieses Betrags sind diskutabel:

a) Weitere Einschränkung der Investitionen .

b) Entsprechende Erhöhung der Kreisumlage um 0,5 Punkte.

Die Einschränkung der InvAusgaben mußte zu Lasten der Straßenbauten erfolgen, nachdem die Rück- lagenzufährungen bereits um 744 000 DM gekürzt werden sollen. Eine Einschränkung des Straßenbaus, für den besonders günstige Preise im Jahre 1968 vorausgesagt sind, wäre allerdings nicht konjunktur- gerecht. Die Verwaltung sieht daher keine andere Möglichkeit, als eine entsprechende Heraufsetzung der Kreisumlage vorzuschlagen.

Schuldendienst - Anlage 4 (S. 85)

Der erlaubte Schuldenstand beträgt auf 31.12.1967 3 563 835 DM^

Dieser - relativ betrachtet - geringe Schuldenstand ist kein Zeichen für unseren Wohlstand, sondern eindeutig ein Zeichen dafür, daß wir mit unserer Aufgabenerfüllung noch nicht auf dem Laufenden sind.

Nachweis der Rücklagen und des Geldvermögens - Anlage 5 (S. 91)

Das allgemeine Kapitalvermögen, das auf Ende des Rechnungsjahres 1967 mit rund 217 000 DM zu Buche stehen wird, dient im Augenblick mit einem Teilbetrag von 140 000 DM als innerer Zwischen­kredit bis der Staatsbeitrag für die im Herbst dieses Jahres eröffnete Krankenpflegevorschule beim Kreiskrankenhaus Calw eingegangen ist.

Mit der auf 1,0 Mio. DM veranschlagten Zuführung zur Krankenhauserweiterungsrücklage ist eine Rücklagensumme von rund 10 Mio. DM angesammelt, ln den nächsten Jahren sind somit noch 2-3 Mio. Rücklagen anzusammeln (vorausgesetzt, daß sich keine wesentlichen Änderungen des am 30.3.1967 vorgelegten vorläufigen Finanzierungsplans für die Krankenhausvorhaben ergeben).

Bei der neuen Situation auf dem Gebiet des berufsbildenden Schulwesens (vgl. Vorbericht zu Einzel- plan 2 - Schulen) muß dringend eine Schulbaurücklage angesammelt werden. Als erste Rate hierfür schlug die Verwaltung den Betrag von 1 Mio. DM vor, der Kreisrat hält eine geringere Zuführung für ausreichend.

Daß der Mindestbetrag der Betriebsmittelrücklage, der sich auf insgesamt 1,27 Mio. berechnet, immer noch nicht angesammelt ist, hat das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde im Zu­sammenhang mit der Prüfung des Haushaltsplans 1967 wiederholt beanstandet. Um diesem Mindest­betrag etwas näher zu kommen, ist es unerläßlich, wenigstens die für das Rechnungsjahr 1968 voraus­sichtlich anfallenden Zinsen in Höhe von 40 000 DM der Betriebsmittelrücklage zuzuschlagen.

Der Restbestand der Bürgschaftssicherungsrücklage mit 31 500 DM wird, da es sich um keine Pflicht- rücklage handelt, ganz zum Haushaltsausgleich 1968 eingesetzt.

Steuerkraftsummen und Kreisumlagehebesatz - Anlage 11 (S. 131)

Wie die Anlage 11 zeigt, hat der Landkreis Calw seinen "Tabellenplatz" etwas verbessert. Er liegt jetzt an zehnter Stelle und damit dicht hinter dem Mittelplatz, den zur Zeit der Landkreis Hechingen einnimmt.

Die durchschnittliche Steigerung der Steuerkraftsummen beträgt 6,38 %. Für den Landkreis Calw errechnet sich diese Steigerung auf 9,62 %.