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6 - Bau-und Wohnungswesen (S. 36 - 39)
Der Zuschußbedarf für die Kreisstraßen ist im Abschnitt 65 mit insgesamt 1 933 080 DM ausgewiesen. Das sind gegenüber dem Haushattsptan 1967 insgesamt 359 000 DM mehr.
Für fortdauernde Ausgaben, insbesondere die taufende Unterhattung des 235 km tangen Kreisstraßennetzes sind rund 1,372 Mio. DM ausgewiesen.
Für den Um- und Ausbau von Kreisstraßen sind auf HHStette 652.96 heuer tedigtich zwei Baumaßnahmen vorgesehen, nämtich
a) Ausbau der K 25 Neuhengstett bis zum Anschtuß an die L 379 bzw. B 295 und
b) Ausbau der K 46 Kurvenabftachung zwischen Egenhausen und Spietberg.
Diejenigen Straßenbaumaßnahmen, fürwetche mit Beitrügen des Landes, des Bundes und mit Kosten- beteitigungen der kreisangehörigen Gemeinden zu rechnen ist, sind in den ausserordenttichen Haus- ha!t verwiesen. Die entsprechenden Anteitsbetröge des ordentiichen Haushatts sind auf HHStette 652.88 veranschtagt.
Es handett sich um
K 15 Gütttingen bis B 296 K 44 Ebhausen - Gaugenwatd K 57 Ortsdurchfahrt Beihingen K 63 Ortsdurchfahrt Beinberg
Zwischensumme
darüberhinaus sotten für Ortsdurchfahrten nach näherer Festtegung durch
den Kreisrat 500 000 DM
bereitgesteNt werden.
Dem Ausbau der Ortsdurchfahrten ist in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da nicht sicher ist, ob die Ortsdurchfahrtszuschüsse im Rahmen des § 27 FAG künftig in gteichem Umfang erhatten bteiben, weit die aus der KFZ-Steuer-Verbundmasse abgezweigten Mittet für die vom Land bereitzustettenden Komptementärmittet benötigt werden. Bisher betrugen die Ortsdurch- fahrtszuschüsse in der Reget 50 % der zuschussfähigen Kosten (und zwar sowoht für die beteiiigte Gemeinde ats auch für den Landkreis).
Der vom Kreisrat in seiner Sitzung am 20.11.1967 gebitdete Ausschuß wird vom Kreisrat in Bätde konkrete Vorschtäge über diejenigen Ortsdurchfahrten machen, wetche vorrangig auszubauen sind.
Auf der Einnahmenseite des Straßenhaushatts verdienen die taufenden Zuweisungen des Landes, die nach dem neuen Finanzausgteichsgesetz künftig einzementiert werden sotten (5 000 DM je km), wieder besondere Beachtung. Sie erreichen für das Rechnungsjahr 1968 die Summe von 1,175 Mio..
7 - Öffenttiche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung (S. 40 - 41)
Auf HHStette 71.88 ist der Anteitsbetrag an den ausserordenttichen Haushatt mit 75 000 DM veranschtagt, wetcher ats Anteit des Kreises zu den Kosten der Kreisfeuerwehrwerkstätte in Catmbach notwendig ist. Mit der Aufnahme des Betriebes dieser Werkstätte ist etwa Mitte des Jahres 1968 zu rechnen. Die dafür voraussichttich anfattenden Betriebskosten sind ats Zuweisung an die Gemeinde Catmbach auf HHStette 71.515 veranschtagt (10 000 DM).
192 000 DM 300 000 DM 130 000 DM 211 200 DM
833 200 DM