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!n der Kreislandwirtschaftsschule (Jungenabteilung) in Ca!w, Kirchplatz 3 sollten bisher immer wieder aufgeschobene, dringende Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Dafür sind auf Haushaltsstelle 261.95 insgesamt 25 000 DM eingesetzt. Die Verwaltung hofft, damit wenigstens die allernotwendigsten Instandsetzungsmaßnahmen ausführen zu können.
Die Landesschulumlage wird nach dem Haushaltserlaß 11,5 bis 11,6 v.H. der Steuerkraftsummen der Landkreise; betragen. Die Verwaltung blieb bei ihrer Kalkulation an der unteren Grenze, bei 11,5%. Das sind gegenüber dem Vorjahr 0,6 % aus der Steuerkraftsumme des Landkreises mehr. Von der Steigerung mit insgesamt 660 000 DM entfallen
a) auf dem Landkreis 77 000.— DM
b) auf die kreisangehörigen Gemeinden 583 000.-- DM.
Im Haushaltserlaß wurde die Landesschulumlage nicht mit einem bestimmten Hebesatz, sondern mit einer "von - bis" Zahl angegeben. Das ist ein Novum mit zusötzlichen Unsicherheitsfaktoren.
"Die Schulumlage kann vorläufig mit etwa 11,5 bis 11,6 % der StKs. an genommen werden."
So heißt es wörtlich im Haushaltserlaß. Ungenauer lößt es sich nicht mehr ausdrücken. Die Landkreise sollen aber in der Haushaltssatzung einen best immte n Hebesatz angeben.
Wie vom Landkreistag am 8. Dezember dieses Jahres bekanntgegeben, ist jetzt schon damit zu rechnen, daß der Hebesatz mindestens mit der Obergrenze, d.h. mit 11,6 % festgesetzt wird. Auf
Grund dieser neuen Situation muß die Verwaltung beantragen, § 2 der Haushaltssatzung dahingehend
zu ergönzen, daß sich der Hebesatz der durchlaufenden Kreisumlage entsprechend öndert, falls das Land den endgültigen Hebesatz der Landesschulumlage abweichend von dem in der Satzung genannten Hebesatz (11,5%) festsetzt.
4 - Soziale Angelegenheiten (S. 28 -33)
Der Zuschußbedarf für die Sozial- und Jugendhilfe erreicht im Rechnungsjahr 1968 die enorme Höhe von 1 262 000 DM.
Dazu kommt die Umlage an den Landeswohlfahrtsverband, durch welche sich der
Landkreis an den überörtlichen Sozial- und Jugendhilfeleistungen zu beteiligen
hat mit insgesamt 2 190 000.— DM
zusammen , 3 452 000.— DM
Der Bau von Kindergörten durch die kreisangehörigen Gemeinden hat wieder eingesetzt. Es war daher notwendig, den bisher üblichen Jahresumsatz mit 110 000 DM für Zuweisungen an Gemeinden wieder in den Haushaltsplan einzustellen (HHStelle 47.515).
5 - Gesundheitspflege (S. 34 - 35)
Der voraussichtliche Zuschußbedarf für die drei Kreiskrankenhöuser in Calw, Nagold und Neuenbürg betrögt insgesamt 1 497 200 DM. Gegenüber dem Ansatz im Haushaltsplan 1967 bedeutet dies eine Verringerung des Gesamtzuschußbedarfes um rund 1,9 Mio. DM, welche hauptsöchlich durch die geringere Zuführung zur Krankenhauserweiterungsrücklage bedingt ist. Einzelheiten über den Kranken hausetat ergeben sich aus der Anlage 16 (Teilhaushaltsplan für die Kreiskrankenhöuser).