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Da gar kein Zweifel darüber bestehe, dass im Strassenbau ein"Juliusturm" vorhanden sei, stellte Ereisverordneter W. Brenner den Zusatzantrag, künftig bei der Hst. 652.96 Mittel nur hoch in der Höhe zu veranschlagen, wie sie in dem betreffenden Rechnungsjahr tatsächlich auch verbaut werden könnten und etwaige weiter verfügbare Mittel einer..... Strassenbaurücklage zuzuführen. Der Fachbeamte.für das Finanzwesen stellte hierzu fest, dass im Haushaltsplan 1965 /durch Vermerke.bei der Hst. 652 bestimmt sei, dass Ein-, sparungen der allgemeinen Strassenbaurücklage zugeführt werden können. Dies laufe eigentlich auf dasselbe hinaus, wie es in dem Zusatzantrag des Ereisverordneten W. Brenner, vorgeschlagen werde und stelle nur ein anderes Verfahren dar. Es werde schwierig, sein,.schon bei der Aufstellung des/ Haushaltsplans festzustellen, welche Vorhaben im Planjahr durchgeführt werden könnten. J

(3) Der Zusatzantrag des Ereisverordneten W. Brenner wurde hierauf mit 14 gegen 14 Stimmen und bei einer Stimmenthaltung abgelehnt. Dagegen wurde auf Vorschlag des Vorsitzenden .j- einstimmig

beschlossen:

Von dem Ausgabeplanansatz Hst. 652.96 -Umbau, Ausbau und Neubau von Ereisstrassen- (ursprünglicher Betrag 1.625.000 DM) wird ein Betrag von 275.000 DM gesperrt. In Höhe dieses Betrags wird der Teilansatz auf Seite 99 des Haushaltsplans 1965 -

Ziffer 6 -Um- und Ausbau der E 2a/2b Birkenfeld-Pforzheim- gekürzt. Der gesperrte Betrag ist im Haushaltsplan 1966 wieder . zu veranschlagen. ,-i*.'. .. .'. ..

Auszüge: * '' ' ' * - * * ' * ' ' **"

Hpt.-u.ßin.Verw. 4 (S, RA,;2x Hpl-Akten)

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