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19.7.1965 Y

' § 3

Kreisbausatzung für den Landkreis Calw

' -.. (Vorlage Nr.A/15/65)

Der erste Landesbeamte hilt eingehend Vortrag und gab die in Nr.4 der Vorlage angekündigte Stellungnahme ab. Unter Hin-- weis darauf, dass die Gemeinden des Landkreises auf ein; baldiges Inkrafttreten der Kreisbausatzung grossen Wert legen, bat er, der Empfehlung des Kreisrats vom 3*6.1965 zu ent- * sprechen. ^

Vom Kreistag wurde hierauf.nach kurzer .Aussprache ein­stimmig

beschlossen,

die Kreisbausatzung in der aus der Anlage zu der Vorlage Nr, A/15/65 vom 8. Juli 1965 ersichtlichen Fassung zu er­lassen. - .

Auszüge:

Unt.Verw.Beh. -Gesch.Teil II- - 2* - * - -3 -

Hpt.-u.Fin.Verw. 2 (S, Akten)

. , . 4 . .. ,

Neue Kreisbeauftragte für Natur- - ^ schütz und Landschaftspflege -

Der Vorsitzende teilte^mit, dass Oberforstmeister S c hm i d , Hirsau, und Oberreg.Rat a.D. Dr. W i 1 d e r m u t h, Nagold, . ihre Ämter als Kreisbeauftragte für Naturschutz und Land-- schaftspflege niedergelegt hätten. Der Landrat dankte beiden Herren für ihre verdienst- und mühevolle Tätigkeit zum Schutze von Natur und Landschaft und bat den Kreistag um Vorschläge für geeignete Nachfolger.

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