8 . 8.1963
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Verwendung des jetzigen Kreiskrankenhauses als Landratsamtsgebäude dem Landkreis bringen würden. Die Stadt Calw habe sich durch ein nicht alltägliches, großzügiges Angebot bereit erklärt, dem Landkreis ein geeignetes Baugelände für ein Krankenhaus zur Verfügung zu stellen. Dieser werde bestimmt in spätestens 5 Jahren gezwungen sein, den Bau eines neuen Krankenhauses in Calw in Angriff zu nehmen. Wenn es schon mit einem Kraftfahrzeug nicht leicht sei, auf die Steinrinne zu kommen, wieviel schwerer müsse es dann Fußgängern fallen. Man sollte sich daher, so meinte Kreisverordneter Gross, noch einmal reiflich überlegen, ob der Vorschlag des Kreisrats vom 30.5.1963 "der Weisheit letzter Schluss" sei; insbesondere werde auch erneut zu prüfen sein, ob .das Landratsamtsgebäude nicht doch auf dem Schlossberg gebaut werden könne.
Kreisverordneter und Kreisrat S e e b e r stellte fest, dass der Bau eines neuen Landratsamtsgebäudes auf der S t e i n - r i n n e vom Kreistag schon lange beschlossen sei. Er habe daher heute nur noch darüber zu entscheiden, nach welchem Plan gebaut werden soll. Im Falle des Baus eines neuen Kreiskrahken- hauses in Calw müsse das alte als Altenpflegeheim erhalten bleiben.
In seiner ausführlichen Stellungnahme zu den Bedenken des Kreis- verordneten Gross führte Landrat P f e.i f f e r im wesentlichen folgendes aus: Man könne das Kreiskrankenhaus Calw niemals in solcher Weise zu einem Verwaltungsgebäude umbauen, dass darin eine gut.funktionierende, rationelle Arbeit der Dienststellen des Landratsamts möglich sei. Auch die laufenden Betriebskosten würden viel zu hoch werden. Er sei allerdings ebenfalls davon überzeugt, dass sich der Bau eines neuen Kreiskrankenhauses in Calw auf die Dauer nicht vermeiden lassen werde, weil eine bauliche und betriebliche Weiterentwicklung des jetzigen Krankenhauses einfach unmöglich sei. Alle Mittel, die man noch in das alte Krankenhaus stecke, seien ausgesprochene Fehlinvestitionen. Der Landkreis müsse sich.deshalb dabei unbedingt auf das beschränken, was eben noch zur Aufrechterhaltung eines ordnungsmässigen Krankenhausbetriebs unter allen Umständen notwendig sei. Z u e r s t -darin seien sich die Kreisorgane ja längst einig- müsse das
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