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8^8.1963
' '. § 3 '' ;'.
Bau eines Landratsamtsgebäudes;
(Vorg.: Beschlüsse des Kreistags vom 24.10.1960 -§ 2-, 9.11.1961 -§ 1- und 7.11.1962
' -§ 5-).
-Vorlage Nr. A/3/63-
,Der heutigen Sitzung ging um 14,oo Uhr eine Besichtigung des Bauplatzes auf der Steinrinne in Calw voraus. Hierzu lud der Landrat gleichzeitig mit der Einberufung der Sitzung am 29.7*1963 schriftlich ein. Nur etwa 24 Kreisverordnete folgten jedoch der Einladung.
Das Ergebnis der Vorberatung durch den Kreisrat (§ 16 der Niederschrift über dessen Sitzung am 30.5.1963 und § 1 Abs. 1 der Niederschrift über die Sitzung am 25.7*1963) wurde vom Landrat vorgetragen.
In der sehr eingehenden Aussprache wies auch Kreisverordneter und Kreisrat Dr. B a e t z n e r nochmals eindringlich auf die ganz und gar ungenügende derzeitige Unterbringung des Landratsamts.hin. Lediglich als ein Beispiel hierfür nannte er das Kreissozialamt, dessen räumliche Verhältnisse er als "völlig unmöglich" und als nicht nur den Bediensteten, sondern auch den Hilfesuchenden nicht länger zumutbar bezeichnete. Es sei nun wirklich höchste Zeit, für das Landratsamt ein "würdiges, zeitgemässes" Dienstgebäude zu bauen.
Darüber, dass die jetzigen Unterbringungsverhältnisse des Landratsamts völlig ungenügend sind und dass dem möglichst bald abgeholfen werden muss, bestehe, wie Kreisverordneter und Kreisrat G r o s s feststellte, Einigkeit. Er selbst habe sich inzwischen auch davon überzeugt, dass das kreiseigene Baugelände auf der Steinrinne in Calw für ein neues Kreiskrankenhaus nicht geeignet ist. Dass aber die Verwendung des gegenwärtigen Calwer Kreiskrankenhauses als Landratsamtsgebäude tatsächlich nicht möglich sein soll, sei nach seiner Auffassung auch durch das Gutachten Hieber nicht einwandfrei nachgewiesen. Es sei auch nicht geprüft worden, welche V o r teile der Bau eines neuen Krankenhauses und die