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8.8.1963
Ohne Aussprache wurde hierauf einstimmig auch die vom Vorsitzenden vorgeschlagehe, der Vorlage Nr. A/1/63 ebenfalls als Anlage beigefügte, - -
" Resolution des Kreistags des Landkreises Calw zur Frage
des Baustopps" vom 8. August 1963
angenommen und der im letzten Absatz dieser^Vorlage genannte Adressatenkreis dieser Entschliessiung gebilligt.
Auszüge:
Landrat 1
Hpt.-u.Fin.Verw. 3L
§ 2
Förderung des Baus von Kindergärten. .
.(Vorlage Nr. A/2/63)
Der Vorsitzende führte zu dieser Vorlage auf Grund seiner n a c h der Sitzung des Kreisrats vom 4.7*1963 getroffenen weiteren Feststellungen ergänzend aus:
Da der Prozentsatz des Landeszuschusses im Verhältnis zu den anrechenbaren angemessenen Baukosten entsprechend den bereitgestellten Landesmitteln, und den vorliegenden Anträgen jährlich schwankt -in diesem Jahr statt maximum 15%; maximum 8%-, wäre es falsch, die Kreiszuschüsse nach einem festen Prozentsatz der Landeszuschüsse zu bemessen. Im Gegenteil: Bei zu geringem Landeszuschuss sollte im Interesse eines vernünftigen Ausgleichs der Kreiszuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel prozentual angehoben werden. Eine feste Relation zu den Landeszuschüssen, die jeweils die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde berücksichtigen, sollte aber beibehalten werden. Er schlage deshalb vor, die Ziffer 1 des Beschlusses des Kreisrats vom 4.7*1963 (Sitzungsniederschrift § 14) zu^ändern und wie folgt zu fassen:
"Der Beitrag des Landkreises zum Bau oder zur Erweiterung von Kindergärten soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden und der
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