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8.8.1963

Ohne Aussprache wurde hierauf einstimmig auch die vom Vorsitzen­den vorgeschlagehe, der Vorlage Nr. A/1/63 ebenfalls als Anlage beigefügte, - -

" Resolution des Kreistags des Landkreises Calw zur Frage

des Baustopps" vom 8. August 1963

angenommen und der im letzten Absatz dieser^Vorlage genannte Adressatenkreis dieser Entschliessiung gebilligt.

Auszüge:

Landrat 1

Hpt.-u.Fin.Verw. 3L

§ 2

Förderung des Baus von Kindergärten. .

.(Vorlage Nr. A/2/63)

Der Vorsitzende führte zu dieser Vorlage auf Grund seiner n a c h der Sitzung des Kreisrats vom 4.7*1963 getroffenen wei­teren Feststellungen ergänzend aus:

Da der Prozentsatz des Landeszuschusses im Verhältnis zu den anrechenbaren angemessenen Baukosten entsprechend den bereitge­stellten Landesmitteln, und den vorliegenden Anträgen jährlich schwankt -in diesem Jahr statt maximum 15%; maximum 8%-, wäre es falsch, die Kreiszuschüsse nach einem festen Prozentsatz der Landeszuschüsse zu bemessen. Im Gegenteil: Bei zu geringem Landes­zuschuss sollte im Interesse eines vernünftigen Ausgleichs der Kreiszuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel prozen­tual angehoben werden. Eine feste Relation zu den Landeszuschüssen, die jeweils die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde berück­sichtigen, sollte aber beibehalten werden. Er schlage deshalb vor, die Ziffer 1 des Beschlusses des Kreisrats vom 4.7*1963 (Sitzungs­niederschrift § 14) zu^ändern und wie folgt zu fassen:

"Der Beitrag des Landkreises zum Bau oder zur Erweiterung von Kindergärten soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden und der

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