153

8.8.1963

verfehle, wenn sie allzuviele der zu beanstandaxhn Strassen zum Gegenstand hätte. Auf die in.den Regierungsbezirken Nord- und Südbaden gelegenen Anschlussstrecken, habe die Entschliessung ohnehin nicht ausgedehnt werden können. Er werde sich aber hier- wegen -der Anregung des Kreisverordneten Mönch folgend- über die zuständigen badischen Landräte an die Regierungspräsidien in Karlsruhe und Freiburg wenden. Habe die Resolution Erfolg, so werde auch wegen der weiteren Notstände an Bundes- und Landes­strassen innerhalb des Kreisgebiets sofort das Nötige geschehen.

Nachdem der Kreisverordnete G r o s s noch die.Leistungen der mit enormen personellen und sachlichen Schwierigkeiten kämpfenden Strassenbaubehörden gewürdigt hatte, wurde die vom Landrat am 8.8.1963 vorgeschlagene

" Resolution des Kreistags des Landkreises Calw zu den

Strassenverhältnissen im Kreis Calw"

an das Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollem und das Innenministerium Baden-Württemberg

(Beilage zu der Vorlage Nr. A/1/1963 vom 6.8.1963 und "Calwer Tagblatt" Nr. 182 vom 9*8.1963)

einstimmig angenommen.

(Im einzelnen wird wegen der ausführlichen Behandlung dieses Gegenstandes in der Kreistagssitzung auch noch auf den Bericht im "Calwer Tagblatt" Nr. 183 vom 10.8.1963 Bezug genommen).

2. Baustopp

Wegen des Vortrags des Landrats wird auf die Nr. 2 seiner Vor­lage Nr. A/1/1963 vom 6.8.1963 und auf die Anlagen 2a, 2b und 2c hierzu Bezug genommen. Der Vorsitzende gab weiter von dem ihm auf seinen Brief vom 23.7.1963 (Anlage 2a) zugegangenen Schreiben des Wirtschaftsministers des Landes Baden-Württemberg vom 31*7* 1963 Nr. 5500.22/102 Kenntnis und bat abschliessend um Annahme der von ihm vorgeschlagenen Resolution.

*/*