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7 . 11.1962
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren und sein Wohl, das seiner Einwohner und seiner Gemeinden nach Kräften zu fördern."
Uber die Unterrichtung des neuen Ereisverordneten über seine Amtspflichten, die Verpflichtung selbst und über die an ihn ausgehän- digten Unterlagen für seine Tätigkeit wurde eine -von dem Verpflichteten Unterzeichnete- Niederschrift aufgenommen (vgl. die landratsamtlichen Akten Reg.Nr. 1082,23).
Auszüge: - -, - ; - -
Unt.Verw.Beh. ", 1 Hpt.-u.Fin.Verw. 2
' § 3. ^ '
Bestellung eines Ersatzmanns für den verstorbenen
Kreisrat Erlenmaier'und eines Stellvertreters für .
den Ersatzmann.
Der Vorsitzende trug die Stellungnahme des Kreisrats vom 24.5.1962 (§12 der Sitzungsniederschrift) vor.
Kreisverordneter Walter B r e n'n e r sagte, er werde sich mit der Art und Weise der Bestellung der Kreisräte, wie dies in der 1. Sitzung des Kreistags am 21.'Januar i960 (Verhandlungsniederschrift § 4) geschehen sei, künftig nicht mehr einverstanden erklären, falls er auch dem nächsten Kreistag wieder angehöre. Vielmehr werde er sich dann für die Bildung des Kreisrats im Wege der Wahl einsetzen, damit auch von vornherein Ersatzleute vorhanden seien. Im übrigen sei er,der,.Meinung, dass beim Ausscheiden eines Bürgermeisters aus.dem Kreisrat der Ausgeschiedene auch wieder durch einen Bürgermeister ersetzt werden.sollte. Er werde daher bei der Abstimmung über den-Vorschlag des Kreisrats vom 24. - 5.1962 den Sitzungssaal verlassen, damit eine Einigung der Kreis- verordneten auf diesen Vorschlag nicht etwa allein an-ihm-scheitere
Es folgte dann eine kurze grundsätzliche Erörterung darüber, ob es überhaupt gut ist, wenn dem Kreistag und Kreisrat so viele Bürger-