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29.10.1959
beschlossen,
1.) Abschnitt A der Stellensatzung des Landkreises wie folgt zu ändern:
a) Zwischen den bisherigen lfd. Nrn. 8 und 9 wird folgende neue lfd. Nr. 9 eingefügt:
( Spalte 2 ) ( Spalte 3 ) ( Spalte 4 ) ( Spalte 5 )
Land- und Forstwirtschaft
I Kreisobstbauinspektor Kreisobstbau- A 9 - *
inspektor
b) die bisherigen lfd. Nrn. 9, 10 und 11 werden zu lfd.Nrn. 10,
II und 12;
2.) die Satzungsänderung dem Regierungspräsidium Südwürttemberg- Hohenzollem als Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekanntzumachen (§ 3 Abs.2 LKrO).
Auszüge:
Reg.Präs. 1 Kreispflege .3
§ 5
Änderung der Satzung über die Zahl der Kreisräte.
Der Landrat trägt den Vorschlag des Kreisrats vom 17.9.1959 (Sitzungsniederschrift § 22) vor, worauf ohne Aussprache einstimmig
beschlossen
wird,
1.) folgende Satzung zu erlassen:
" Satzung über die Zahl der Kreisräte.
Auf Grund des § 27 Abs.l Satz 2 i. V. m. § 3 und § 15 Nr.4 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) vom 10.10. 1955 (Ges.Bl.S. 207) wird bestimmt: