29.10,1959
169
; § 3
Übernahme der Strassenbaulast für die Beinberger Steige
auf den Landkreis.
Die Stellungnahme des Kreisrats (§ 10 Abs. 2, 3? 4 Satz 1 und Abs.
5 der Niederschrift über dessen nichtöffentliche Sitzung am 22.10.
1959) wird dem Kreistag durch den Landrat vorgetragen.
Ohne Aussprache wird hierauf bei Stimmenthaltung des Kreisverord-
neten Seeber dem Vorschlag des Kreisrats entsprechend
beschlossen,
a) die Strassenbaulast für die Beinberger Steige und zwar sowohl * füi* den Teil, der Privatweg der Staatsforstverwaltung ist
(etwa 2,7 km), als auch für die Strecke, an der die Gemeinde Beinberg zur Zeit noch Träger der Baulast ist (rd. 1,3 km von der Abzweigung des Findhagwegs, Buderhofwegs und Kohlbachtalwegs bis zum Rathaus in Beinberg), mit Wirkung von dem Zeitpunkt ab auf den Landkreis Calw zu übernehmen, von dem an diese Strasse im Verzeichnis der L II 0 eingetragen wird;
b) beim Innenministerium Baden-Württemberg die Eintragung der unter a) genannten Strassenstrecken von zus. rd. 4 km im Verzeichnis der L II 0 zu beantragen.
Auszüge:
Landrat 1
Strassenbauamt 2
Kreispflege 3
§ 4
Änderung der Stellensatzung des Landkreises;
hier: Einrichtung einer Planstelle der Bes.-
Gr. A 9 für einen Kreisobstbauinspektor.
Nach dem Vortrag der Stellungnahme des Kreisrats (§ 11 der Niederschrift über dessen nichtöffentliche Sitzung am 22.10.1959) durch den Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung, nach Begründung des Kreisratsantrags durch den Vorsitzenden und nach kurzer Beratung wird, diesem Antrag folgend, einstimmig