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29.10.1959
Haushaltssatzung des* Landkreises Calw
für das
Rechnungsjahr 1959
'. § 1 ,.;1 ' - . ^ : _
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. im o r d e n t 1 i c h e n Haushalt
in den Einnahmen auf 16.735.064,— DM,
in den Ausgaben auf . . 16.735.064,— DM;
II. im a u s s e r o r d e n t 1 i c h e n
in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf ,
§ 2
Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 23% der Steuerkraftsumme festgesetzt (Planansatz 3.220.000,— DM).
Der Höchstbetrag der äusseren Kassenkredite , die im Planjahr in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,-- DM festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind keine Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
Auszüge:
Reg. Präs. 1 Kreispflege 4
Haushalt
0/ DM,
0 , DM.