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29.10.1959

Haushaltssatzung des* Landkreises Calw

für das

Rechnungsjahr 1959

'. § 1 ,.;1 ' - . ^ : _

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

I. im o r d e n t 1 i c h e n Haushalt

in den Einnahmen auf 16.735.064, DM,

in den Ausgaben auf . . 16.735.064, DM;

II. im a u s s e r o r d e n t 1 i c h e n

in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf ,

§ 2

Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 23% der Steuerkraftsumme festgesetzt (Planansatz 3.220.000, DM).

Der Höchstbetrag der äusseren Kassenkredite , die im Planjahr in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 800.000,-- DM festge­setzt. In diesem Höchstbetrag sind keine Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

Auszüge:

Reg. Präs. 1 Kreispflege 4

Haushalt

0/ DM,

0 , DM.