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3 o. Oktober 1958

Der Gewählte glaubt, die ihm übertragene Stelle auf 1. April 1959, der ihm vom Vorsitzenden als Entrittstermin genannt wurde, antre- ten zu können.

Auszüge:

Krankenhausverw. 3 Kreispflege 3

§4.

Änderung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung

des Landkreises für das Rechnungsjahr 1958.

(1) Unter Bezugnahme auf die Verhandlungen und die Beschlüsse des Kreistags-vom 30 .4.1958 -§ 3 der Sitzungsniederschrift- gab der Vorsitzende den Erlass des Regierungspräsidiums Südwürttemberg- Hohenzollem vom 1.7.1958 Nr. I b 1 - 426o B 3/3/58 W. wörtlich be­kannt.

(2) Über die vom Kreisrat auf Vorschlag des Fachbeamten für das Finanzwesen durch Beschluss vom 23.1 0.1958 -§ 12 der Sitzungsnie­derschrift- beantragten Änderungen des Haushaltsplans und der Haus­haltssatzung für 1958 ging den Kreisverordneten, die nicht Kreis­räte sind, schon am 24. ds. Mts. eine Vorlage zu.

(3) Kreisamtsrat Sternbacher gab hierzu im einzelnen nähere Erläu­terungen.

( 4 ) Weiter trug der Fachbeamte für das Finanzwesen in Ergänzung dieser Vorlage vor, dass die Verwaltung auf Grund der vom Leiter der Hauptverwaltung der Kreiskrankenhäuser im Oktober 1958 aufgestellten "Ergänzungen" zu den Krankenhauswirtschaftsplänen (Anlagen 1o-12 zum Haushaltsplan) auch eine Erhöhung der Einnahmen- und Äusgaben- planansätze der Kreiskrankenhäuser Calw, Nagold und Neuenbürg für das Rechnungsjahr 1958 um je 147. 000 ,-- DM für alle 3 Häuser zusam­men' Vorschläge. Die Gesamteinnahmen und -ausgaben des ordentlichen Haushaltsplans nach der vom Kreisrat am 23. 10.1958 vorgeschlagenen Haushaltssatzung würden sich dadurch je um diesen Betrag erhöhen.

Die Mehreinnahmen der Kreiskrankenhäuser von 147. 000 ,DH gegen­über den Planansätzen in den Wirtschaftsplänen, die der am 3o.4.

1958 erlassenen Haushaltssatzung zu Grunde liegen, seien in der Hauptsache auf Pflegesatzerhöhungen zurückzuführen. Die ungefähre

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