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3o. Oktober 1958

chir. Assistenzarzt an den Kreiskrankenhäusern Nagold und Neu­enbürg) tätig gewesener Arzt wisse er jedoch, dass eine eigene Apotheke für alle 3 Kreiskrankenhäuser für den Landkreis,vor­teilhaft sei. Der gemeinsame Einkauf für alle 3 Häuser durch . einen kaufmännisch geschulten Apotheker sei auf alle Fälle günstiger, als der Einkauf durch einen Arzt oder eine Kranken­schwester an jedem. Krankenhaus für sich allein. Auch würden bei Verwaltung des gesamten Arzneimittelvorrats durch einen Apothe­ker die fast in allen Krankenhäusern ohne eigene Apotheke üb­lichen, viel Geld kostenden Hortungen vermieden. Dr. Baetzner schloss mit der Feststellung, dass die Einrichtung einer zen­tralen Apotheke für alle 3 Kreiskrankenhäuser im Interesse des Landkreises nicht nur zu empfehlen, sondern notwendig sei.

(4) Die Kreisverordneten und Kreisräte A y m a r und S e e b e r wiesen darauf hin, dass der Kreisrat erst nach eingehender Prü­fung zu seinem Vorschlag an den Kreistag gekommen sei. Mit der ' eigenen Apotheke könnten gegenüber bisher zweifellos Ersparnisse erzielt werden.

Beschlussfassung

(5) Bei der nun folgenden Abstimmung wurde der am Schluss von Abs. (1) genannte Antrag des Kreisrats mit 29 Stimmen gegen 3 Stimmen und 3 Stimmenthaltungen

angenommen .

Auszüge:

Krankenhausverw. 3 Kreispflege 3

§ 3

Anstellung eines Krankenhausapothekers.

(Vorg.: Beschlüsse des Kreisrats vom 7.8.1958 -§ 16-, 25.9.1958 -§ 23-, 3o.1o.1958 -§ 1 Nr. 1-j

(1) Die Stellungnahme des Kreisrats wurde durch den Landrat vor­getragen. Hierwegen Hinweis auf die Niederschriften über die oa. Beschlüsse. Eine Liste mit den wesentlichen persönlichen und beruflichen Angaben über die 3 Bewerber

B a t'h , Walter, Stuttgart,

D o m i n k'a , Winfried, Mainz,und S t e i n f e 1 d t , Ludwig, Giessen,