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3o. Oktober 1958
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ein. Er teilte mit, dass die Kosten der nötigen baulichen Änderung im Kreiskrankenhaus Calw sowie der erstmaligen Anschaffungen zus. etwa 65.000,— DM betragen würden (vgl. § 11 der Niederschrift über die nichtöffentliche Kreisratssitzung am 12.6.1958) und machte auch auf die mit einer eigenen Apotheke verbundenen laufenden persönlichen Ausgaben aufmerksam. Namens des Kreisrats stellte der Vorsitzende schliesslich den
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folgendes zu beschliessen:
Für die Kreiskrankenhäuser Calw, Nagold und Neuenbürg am Kreiskrankenhaus Calw eine kreiseigene Apotheke zu errichten und zu betrei ben und beim. Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern die
Erteilung der Erlaubnis hierzu zu beantragen. ji
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Aussprache
(2) Kreisverordneter L u z machte erhebliche Bedenken geltend.
Er glaubt weder an die Wirtschaftlichkeit einer Krankenhausapo-* theke noch daran, dass man mit e i n e m Apotheker auskommen werde. Ein neuer Zuschussbetrieb werde die Folge sein. Während man mit Recht die Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung fordere, was nach dem Urteil Sachverständiger insbesondere einen Abbau der öffentlichen Aufgaben nötig mache, beabsichtige man hier gerade das Gegenteil. Kreisverordneter B r e i t 1 i n g schloss sich dieser Auffassung im wesentlichen an. Demgegenüber ,
stellte der Vorsitzende fest, dass im Lande eine ganze Anzahl von '
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Krankenhausapotheken bestehe, deren Träger dem Landkreis Calw zur !
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Einrichtung einer solchen geraten hätten, weil sie sich rentieren !
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werde. Die Württ. Prüfungsanstalt für Körperschaften, die die Ver- ! hältnisse an allen Kreiskrankenhäusern des Landes genau kenne, habe dies ebenfalls empfohlen; sicher hätte sie dies nicht getan, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gewährleistet wäre. Auch der Vorsitzende bezeichnete es jedoch als nicht ausgeschlossen, dass man im Laufe der Zeit vielleicht eine weitere Apothekenhilfskraft ! brauche. j
(3) Kreisverordneter Dr. B a e t z n e r (Facharzt für Chirurgie, prakt. Arzt mit Privatklinik in Wildbad) ist ebenfalls davon über- - zeugt, dass 1 Apotheker auf die Dauer nicht ausreichen wird. Als nahezu 25 Jahre an Krankenhäusern und Lazaretten (u.a. auch als 1.