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3o. Oktober 1958
Herrenalb, ist am 13. Oktober 1958 gestorben (vgl. auch die Einleitung zu dieser Niederschrift).
Bei der Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag wurde als nächster Ersatzmann der Bewerber Gottlob Finkbeiner, Verwaltungssekretär und Stadtrat, Neuenbürg, Flößerstr. 11, geb. am 22.5.1837, festgestellt. Er'rückt daher nach § 21 Abs. 2 LKrO für den Verstorbenen nach und nimmt heute Erstmals an einer Sitzung des Kreistags teil.
Der Landrat begrüsste den neuen Kreisverordneten besonders und wies ihn auf seine Pflichten, insbesondere auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit^ hin. Sodann verpflichtete er ihn. gemäss § 22 Abs. 2 LKrO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten, indem er ihm, während die Anwesenden sich von ihren Plätzen erhoben hatten, folgendes Gelöbnis abnahm:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wahren und sein Wohl, das seiner Einwohner und seiner Gemeinden nach Kräften zu fördern, t'
(Eine Niederschrift über die Verpflichtung wurde unter Reg.Nr. 1o82,23 zu den Akten des Landratsamts als unterer Verwaltungsbehörde genommen).
Auszüge:
Unt.Verw.Beh. -zu Reg.Nr. 1o82,23- 1
Kreispflege . 2
§ 2
Errichtung einer Krankenhausapotheke.
(Vorg.: Beschlüsse des Kreisrats vom 12.6.1958 -§ 11-, 25.9.1958 -§ 23- und 3o.Jo.1958 -§ 1 Nr. 2-)
Ausführungen des Vorsitzenden
(1) Der'Landrat hielt eingehenden Vortrag über die Stellungnahme des Kreisrats. Auf die Niederschriften über die oa. Beschlüsse wird hierwegen Bezug genommen. Weiter gab er den wesentlichen Inhalt des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Kaiser, Stuttgart, pharmazeutischer Berater beim Regierungspräsidium Nordwürttemberg, bekannt. Ausführlicher ging er dabei auf die Frage der Wirtschaftlichkeit (die er auch seinerseits eindeutig bejahte) und auf die Frage, ob 1 oder 2 Apotheker notwendig sind