128

3o. Oktober 1958

Herrenalb, ist am 13. Oktober 1958 gestorben (vgl. auch die Ein­leitung zu dieser Niederschrift).

Bei der Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag wur­de als nächster Ersatzmann der Bewerber Gottlob Finkbeiner, Ver­waltungssekretär und Stadtrat, Neuenbürg, Flößerstr. 11, geb. am 22.5.1837, festgestellt. Er'rückt daher nach § 21 Abs. 2 LKrO für den Verstorbenen nach und nimmt heute Erstmals an einer Sit­zung des Kreistags teil.

Der Landrat begrüsste den neuen Kreisverordneten besonders und wies ihn auf seine Pflichten, insbesondere auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit^ hin. Sodann verpflichtete er ihn. gemäss § 22 Abs. 2 LKrO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amts­pflichten, indem er ihm, während die Anwesenden sich von ihren Plätzen erhoben hatten, folgendes Gelöbnis abnahm:

"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte des Landkreises gewissenhaft zu wah­ren und sein Wohl, das seiner Einwohner und seiner Gemein­den nach Kräften zu fördern, t'

(Eine Niederschrift über die Verpflichtung wurde unter Reg.Nr. 1o82,23 zu den Akten des Landratsamts als unterer Verwaltungsbe­hörde genommen).

Auszüge:

Unt.Verw.Beh. -zu Reg.Nr. 1o82,23- 1

Kreispflege . 2

§ 2

Errichtung einer Krankenhausapotheke.

(Vorg.: Beschlüsse des Kreisrats vom 12.6.1958 -§ 11-, 25.9.1958 -§ 23- und 3o.Jo.1958 -§ 1 Nr. 2-)

Ausführungen des Vorsitzenden

(1) Der'Landrat hielt eingehenden Vortrag über die Stellungnah­me des Kreisrats. Auf die Niederschriften über die oa. Beschlüs­se wird hierwegen Bezug genommen. Weiter gab er den wesentlichen Inhalt des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. Kaiser, Stuttgart, pharmazeutischer Berater beim Regierungspräsidium Nordwürttemberg, bekannt. Ausführlicher ging er dabei auf die Frage der Wirtschaftlichkeit (die er auch seinerseits eindeutig bejahte) und auf die Frage, ob 1 oder 2 Apotheker notwendig sind