30.4.1958
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jetzt noch geglaubt, davon absehen zu sollen. Was den Ausbau der Nagoldtalstrasse angehe, so befriedige es auch das Bauamt nicht, wenn gleichzeitig an verschiedenen Stellen gebaut werde. Es sei deshalb vorgesehen, die Strecke Calw-Talmühle auf einmal zu verbreitern und umzubauen und dann auch die übrigen Abschnitte zügig fertigzustellen. Bei den-Umgehungsstrassen Wildbad und Neuenbürg handle es sich um Hillionenprojekte, für die noch keine Mittel bereitstünden, die auch nicht in den Generalverkehrsplan des Landes aufgenommen seien und vor deren Ausführung noch ungeheure Schwierigkeiten zu überwinden seien.
(11) Die gewaltige Belastung des Landkreises als Träger der Baulast ' an Landstrassen II. Ordnung veranlasste den Kreisverordneten Breitling, der sich dabei zweifellos als Sprecher des Kreistags betrachten durfte, von Bund und Land laut die mittelbare oder . unmittelbare Übernahme solcher Strassen in ihre Baulast zu fordern.
Finanzhilfe des Landes
(12) Die Ausführungen des Landrats über die Notwendigkeit einer Finanzhilfe des Landes fanden die ungeteilte und nachdrückliche Zustimmung des Kreistags. Der l.stv. Vorsitzende, Bürgermeister Klepser, betonte hierbei nochmals, dass diese Hilfeleistung nicht etwa wegen einer an sich zu geringen Wirtschaftskraft des Kreises erforderlich sei, sondern wagender von diesem zu erfüllenden, durch ausserordentliche Umstände verursachten, grossen'Aufgaben.
'Helfe ihm das Land e'i n m a 1 in ausreichendem Masse, so werde der Landkreis Calw ohne weitere besondere Hilfe des Staates seinen "Aufgaben gerecht werden können.
Beschlussfassung
(13) Nach Schluss der Aussprache und Vortrag des Vorschlags des Kreisrats vom 17.4.1958 (§ 2 Abs.5 Ziff. IV der Sitzungsnieder- schrift) durch den Landrat beschloss der Kreistag unter Annahme , dieses Vorschlags einstimmig:
Auf Grund von § 15 Nr.8 und § 41 der Landkreisordnung für Baden- Württemberg vom 10. Oktober 1955 (Ges.Bl. S.207) i.V.m. § 99 der