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30.4.1958
müsse. Kreisverordneter Dr. B a e t z n e r bezweifelte, ob es wirklich richtig ist, wenn trotz derhohen Schuldenlast des Landkreises immer wieder neue grössere Aufgaben in Angriff genommen werden.'Alles, was der Kreis in den vergangenen Jahren geleistet habe, sei zwar dringend nötig gewesen und sicher treffe dies auch für alle im Vorbericht zum Haushaltsplan 1958 aufgeführten künftigen Aufgaben (unter denen auch der Neubau eines Operationssaals am Kreiskrahkenhäus Neuenbürg genannt ist) zu. Seiner Meinung nach sei es aber jetzt Zeit, eine Atempause einzuschalten. Auch Kreisverordneter und Kreisrat K 1 e p s e r stimmte diesen Ausführungen zu und bat dringend, die Beschlussfassung über den Antrag des Kreisverofdneten Seeber im Hinblick auf den im Haushaltsplan veranschlagten Zuschuss aus dem Ausgleichstock im lediglich e r - - w a r t e t e n Betrag von 400.000,— DM wenigstens noch solange zurückzustellen,-bis feststehe, ob der Haushalt 1958 t a t - s ä c h 1 i c'h - ausgeglichen ist. Im gleichen Sinne äusserte sich auch Kreisverordneter und Kreisrät A y m a r, der den Kreisverord- neten Seeber bat, seinen Antrag zurückzuzieheif,' sowie die Kreisver- ordneten und Kreisräte M a i e r- und R e n t s c h 1 e r . Die weitere Erörterung zeigte, dass der Kreistag sich darüber völlig einig ist, dass der derzeitige Operationssaal am Kreiskrankenhaus Neuenbürg in keiner Weise mehr den zu stellenden Anforderungen genügt, weshalb dort auch der Operationsbetrieb schon seit längerer Zeit nur noch in beschränktem Umfang möglich ist. Fällender grossen Chirurgie müssen an andere Krankenhäuser überwiesen.werden, worunter selbstverständlich die Belegung des Krankenhauses ganz erheblich leidet. Der Kreistag betrachtet daher den Bau eines neuen Operationssaals in^Neuenbürg als vordringlichste Aufgabe des Land- ,kreises, deren möglichst b a 1 d i g e Erfüllung dringend nötig _ist.-Nach diesem Ergebnis der Aussprache bestand Kreisverordneter S^e e b e r nicht länger auf einer Abstimmung über seinen Antrag, die deshalb auch unterblieb.
c) Schwesternkündigung in Nagold
(7),Das Befremden des Kreistags über die von der Württ.Schwesternschaft vom Roten Kreuz ausgesprochene Kündigung des Gestellungsver-