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30.4.1958
und Schwesternschaft gesorgt habe; man könne dem Pflegepersonal nun einmal nicht mehr in der Art und Weise begegnen, wie dies vielleicht vor 20-30 Jahren noch möglich gewesen sei. - Zu der hohen V er s c h u 1 d u n g des Kreises, mit der dieser ! unter den Landkreisen im Regierungsbezirk'Südwürttemberg-Hohen- zollern ebenfalls die Spitze halte, wies der Landrat mit Nachdruck darauf hin, dass die Schulden keineswegs leichtfertig gemacht worden seien, dass sie vielmehr wegen der zwingenden Notwendigkeit zur* Erweiterung und Modernisierung der 3 Kreiskrankenhäuser und zum Um- und Ausbau der Kreisstrassen unvermeidbar gewesen seien. Überdies bestehe im Kreis in der Erfüllung dringender öffentlicher Aufgaben deshalb ein ausserordentlicher Rückstand, weil der Landkreis Calw erst kurz vor Ausbruch des 2. Weltkrieges durch Zusammenlegung von 3 Kreisen gebildet worden sei und erst in den letzten Jahren daran gehen kCnnte,.die gewissermassen dreifach gehäuften Aufgaben Zug um Zug zu erledigen.Als weitere Schwierigkeit sei hinzugekommen, dass sich die Zahl der Kreiseinwohner von 1939 bis heute um rd. 27% erhöht habe, was sich in einer entsprechenden Anpassung der öffentlichen Einrichtungen und Verstärkung der sonstigen öffentlichen Aufgaben zwangsläufig auswirken müsset Alle diese Umstände hätten zur jetzigen finanziellen Notlage des Kreises geführt. Dieser könne die zur baldigen Bewältigung auf ihn zukommenden unabweisbaren Aufgaben (Bau eines Kreisverwaltungsgebäudes in Calw, Erstellung eines neuen.Operationssaals am Kreiskrankenhaus Neuenbürg, Um- und Ausbau von Landstrassen II. Ordnung) nicht aus eigener Kraft finanzieren. Auch mit der Gewährung von Zuschüssen aus dem Ausgleichstock sei es allein nicht getan. Wirksam und entscheidend könne dem Kreis nur über das Land aus Mitteln der Landessanierungsaktion geholfen werden. Diesem Ziel diene die von Präsident a.D. Schmid, Stuttgart-Sillenbuch, ausgearbeitete. Denkschrift über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Finanzlage des Landkreises Calw (von der der Landrat schon in der Kreistagssitzung vom 28.11.1957 -§ 5 Abs.l Schlußsätze der Sitzungsniederschrift- gesprochen hatte und die nunmehr den Kreis- verordneten gedruckt vorlag). Sie sei heute zusammen mit einem entsprechenden Gesuch um eine einmalige ausreichende Finanzhilfe im Rahmen der staatlichen Sanierungsaktion über das Regierungsprä-