30.4.1958
111
Haushaltsrede des Landrats
(1) Das "Calwer Tagblatt" brachte diese Rede in seiner Ausgabe Nr. 101 vom 3.5.1958 mit nur unwesentlichen Kürzungen. Hierauf wird deshalb Bezug genommen. Im folgenden ist aus der Rede das Wesentliche von dem wiedergegeben, was nicht auch ohne weiteres aus dem Haushaltsplan, seinem Vorbericht und seinen Anlagen ersichtlich ist. .
-(2) Bei der frühzeitigen Vorlage des Haushaltsplans 1958, so sagte der Landrat einleitend, habe der Nachteil in Kauf genommen werden müssen, dass im ordentlichen Plan der Überschuss oder Fehlbetrag des ordentlichen Haushalts 1957 noch nicht veranschlagt werden konnte. Deshalb werde wahrscheinlich im Laufe des Rechnungsjahres 1958 noch eine N a c h t r a g s h a u s h a 1 t s s a t z u n g verlassen werden müssen. - Mit einem Hebesatz der K r e i s u m- 1 a g e von 25% stehe der Landkreis Calw an der Spitze aller südwürttemberg-hohenzollerischen.Kreise. Der Kreisrat habe sich aber veranlasst gesehen, dem Kreistag die Beibehaltung dieses hohen Hebesatzes vorzuschlagen, weil sich die finanziellen Verhältnisse des Landkreises seit dem vergangenen Jahr leider nicht gebessert hätten; die Belastungen durch die Krankenhäuser, durch das umfangreiche Strassennetz, durch die erhöhten Fürsorgeaufwendungen und durch das Ansteigen der Personalkosten seien vielmehr noch drückender geworden. Nur wenn die kreisangehörigen Gemeinden mit einer bis zur Grenze des Erträglichen gehenden Kreisumlage zum Finanzbedarf des Landkreises.beitrügen^ werde es möglich sein, dass der Landkreis wieder einen beachtlichen A u s g 1 e i c h s t o c k z u - s c h u s s zum Ausgleich seines Haushalts erhalte. - Ein grosser Teil der Ausführungen des Vorsitzenden war wieder dem Hauptsorgen- -kind des Landkreises, den Kreiskrankenhäusern, gewidmet. Dabei übte der Landrat scharfe Kritik an der durch die Württ. Schwesternschaft; vom Roten Kreuz erfolgten, K ü n d i g u n g d e s S c h w e s t e r n,g e s t.e 1 1.u n g s v e r t r a g s für das Kreiskrankenhaus N a g o 1 d und an ihrer Begründung. Eine gewisse Mitschuld des Kreises daran, dass es zu dieser Kündigung gekommen sei, liege allerdings insofern vor, als dieser nicht für eine Beilegung der Schwierigkeiten im Verhältnis zwischen Chefarzt
.. ./.* .