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28.3.1957

wegen des damit verbundenen Risikos abgesehen werden sollte. Selbst der Landkreis Karlsruhe und die Stadt Ettlingen, die zus.

600.000, DM für das Unternehmen zur Verfügung stellen, wollten aus dem gleichen Grunde der GmbH: nicht beitreten. Dem Interesse des Landkreises Calw werde durch die Zurverfügungstellung eines Darlehens von 50.000, DM vollständig Rechnung getragen..Der nötige Einfluss des Kreisesauf die Bahn sei durch die Einräumung eines Sitzes im Aufsichtsrat der GmbH gewährleistet. Nachdem die Stadt Karlsruhe und das Land,dort die Mehrheit hätten, würde der Einfluss des Landkreises Calw auch als Gesellschafter nicht stärker sein. Im übrigen habe sich die Stadt Karlsruhe mit Schreiben vom 20.3.1957 zwar bereit erklärt, "dem Landkreis Calw den Platz eines Gesellschafters zu jeder Zeit offenzuhalten", aber nur, wenn er eine Stammeinlage von etwa 500.000, DM übernehme. Falls er sich nicht entschliessen könne,bereits bei Gründung der Gesellschaft sich entsprechend za beteiligen, so berühre dies, wie in dem ge­nannten Schreiben weiter ausgeführt sei, die Bereitschaft der Stadt Karlsruhe keineswegs. Eine Beteiligung des Landkreises Calw an*der GmbH könne vielmehr durch spätere Erhöhung des Stammkapitals der neuen Gesellschaft nachgeholt werden.

Der l.stv.Vorsitzende, Kreisverordneter K 1 e p s e r, hält auch heute noch den Beitritt zu der*GmbH für richtig, der nach seiner Meinung auch mit einer niedrigeren Stammeinlage als 500.000,-- DM, z.B. mit 100.000, DM, möglich sei. Vielleicht könnte dann später die an der Bahn in erster*Linie interessierte Stadt Herrenalb den Gesellschafteranteil des Landkreises übernehmen

Der Landrat erklärte, dass er den Optimismus des l.stv.Vorsitzen den in Bezug auf die zu erwartende Rendite der Bahn nicht ohne weiteres teilen könne und dass er sich dabei auch in Übereinstim­mung mit Persönlichkeiten befinde, die sicher näheren Einblick in die massgebenden Verhältnisse hätten.

Nachdem sich in weiteren Ausführungen im wesentlichen die Kreis- verordneten Aymar, Seeber, Dittus und Luz dem Standpunkt des Vor­sitzenden und der Kreisverordnete Romoser dem des l.sty.Vorsitzen­den angeschlossen hatten, wurde schliesslich auf Antrag des Land­rats einstimmig

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