28.3;1957

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Beteiligung des Landkreises Calw an der Albtalbahn.

Der Landrat berichtet über die Vorgeschichte der Angelegenheit und geht dabei besonders ausführlich auf den Inhalt des Vertrags über die Umgestaltung und Modernisierung der Albtalbahn ein, der am 2. ds.Mts. im Karlsruher Rathaus zwischen der Stadt Karlsruhe, dem Landkreis Karlsruhe, der Stadt Ettlingen, dem Landkreis Calw und dem Land Baden-Württemberg vorbehaltlich der Genehmigung der vorgesehenen Mittel durch den Landtag bezw. durch die Vertretungs­organe der beteiligten Städte und Landkreise abgeschlossen wurde. Auf die Niederschriften über die nichtöffentliche Sitzung des Kreisrats am 29.6.1956 -§ 9- und über die öffentlichen Kreisrats­sitzungen am 4.2.1957 -§ 3- und 14.3.1957 -§ 16- wird hiergegen Bezug genommen.

Demnach hätte der Landkreis Calw spätestens am 1.10.1960 ein Darlehen von 50.000? DM zur Verfügung zu stellen, das für die ersten 5 Jahre zins- und tilgungsfrei zu gewähren und dann mit 2% jährlich zu verzinsen und in 25 gleichen Jahresraten zu tilgen wäre. Ferner sieht der Vertrag vor, dass der Landkreis Calw in dem Aüfsichtsrat der von der Stadt Karlsruhe für den Umbau und Betrieb der Albtalbahn zu gründenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einen Sitz erhält. _ ;

Der Kreisrat hat am 4.2.1957 mit 7 gegen 4 Stimmen beschlossen, beim Kreistag zu beantragen, diesem Vertrag mit der Massgabe zuzu­stimmen, dass der Kreis statt einer Darlehensgewährung der GmbH mit einem Gesellschafteranteil von 50.000, DM beitritt.

Auch der Kreistag*ist sich darüber einig, dass das Interesse des Landkreises Calw an der Albtalbahn seine Beteiligung an ihrer Umgestaltung und-Modernisierung durchaus rechtfertigt. Nicht ein­heitlich ist jedoch auch die Auffassung der Kreisverordneten zu der Frage, ob nur ein Darlehen gewährt oder der GmbH beigetreten werden soll.

Der Vorsitzende vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass von einer Beteiligung des Landkreises Calw an der neuen Gesellschaft

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