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23.4.1956 beschlössen, -
den mit Ausgaben von 894.000,— DM des ordentlichen Haushalts abschliessenden Entwurf des Strassenhaushaltsplans für das Rechnungs- jahr 1956 vom 17.4.1956 zu genehmigen.
Auszüger , * . ;< ,' r*_
Kreispflege , 4 ; *
Strassenbauamt 1 *" ' --- ^ ^
. . -- ... § 7
^ Änderungen-der Satzung der Kreissparkasse Calw. *
- - (Vorg.r Beschluss d.Kreisrats v.14.3.1956 -§ 9-) " *
r Die Vorschriften des § 11 Abs.l und des § 14 Abs.3 der Mustersatzung für Sparkassen im Bereich des wür.ttembergischen Sparkassengesetzes bedurften aus verschiedenen Gründen der Änderung und Ergänzung. Auf Antrag des Württ.Sparkassen- und.Giroverbands hat da- , her das Innenministerium Baden-Württemberg mit. Erlass vom 2.1. 56 Nr. VI 7040/87 entsprechende .Änderungen der Mustersatzung geneh- .' migt. .f ... !. . ....
Zur Angleichung der Satzung der Kreissparkasse-Calw an die/ hiernach geltende neue.Fassung der §§ 11 Abs.l und 14-Abs.3.der ,:Mustersatzung beschloss der Verwaltungsrat am 9.2.1956 (§ 6 der Verhandlungsniederschrift), die Satzung der Kreissparkasse an den gleichen Stellen entsprechend zu ändern bezw. zu ergänzen.
Die Kreissparkasse bittet um die hierzu erforderliche Zustimmung des Gewährverbands (Art. 3 Abs.l Satz 2 u.. 3 SpG). ,
Abdrucke des bisherigen und des neuen Wortlauts des"§ 11 Abs.l sowie des § 14 Abs.3 der Satzung der Kreissparkasse liegen den Kreisverordneten vor. '
Der vom Vorsitzenden vorgetragenen Empfehlung des Kreisrats vom 14.3.1956 folgend, wird ohne Aussprache auf Grund von § 3 der Kreissatzung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe
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