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23.4.1956 beschlössen, -

den mit Ausgaben von 894.000, DM des ordentlichen Haushalts ab­schliessenden Entwurf des Strassenhaushaltsplans für das Rechnungs- jahr 1956 vom 17.4.1956 zu genehmigen.

Auszüger , * . ;< ,' r*_

Kreispflege , 4 ; *

Strassenbauamt 1 *" ' --- ^ ^

. . -- ... § 7

^ Änderungen-der Satzung der Kreissparkasse Calw. *

- - (Vorg.r Beschluss d.Kreisrats v.14.3.1956 -§ 9-) " *

r Die Vorschriften des § 11 Abs.l und des § 14 Abs.3 der Muster­satzung für Sparkassen im Bereich des wür.ttembergischen Sparkassen­gesetzes bedurften aus verschiedenen Gründen der Änderung und Er­gänzung. Auf Antrag des Württ.Sparkassen- und.Giroverbands hat da- , her das Innenministerium Baden-Württemberg mit. Erlass vom 2.1. 56 Nr. VI 7040/87 entsprechende .Änderungen der Mustersatzung geneh- .' migt. .f ... !. . ....

Zur Angleichung der Satzung der Kreissparkasse-Calw an die/ hiernach geltende neue.Fassung der §§ 11 Abs.l und 14-Abs.3.der ,:Mustersatzung beschloss der Verwaltungsrat am 9.2.1956 (§ 6 der Verhandlungsniederschrift), die Satzung der Kreissparkasse an den gleichen Stellen entsprechend zu ändern bezw. zu ergänzen.

Die Kreissparkasse bittet um die hierzu erforderliche Zustim­mung des Gewährverbands (Art. 3 Abs.l Satz 2 u.. 3 SpG). ,

Abdrucke des bisherigen und des neuen Wortlauts des"§ 11 Abs.l sowie des § 14 Abs.3 der Satzung der Kreissparkasse liegen den Kreisverordneten vor. '

Der vom Vorsitzenden vorgetragenen Empfehlung des Kreisrats vom 14.3.1956 folgend, wird ohne Aussprache auf Grund von § 3 der Kreissatzung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe

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