23.4..1956

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des Landkreises in Sparkassenangelegenheiten vom 30.11.1950 ein­stimmig .. *

beschlossen,

den fraglichen Satzungsänderungen zuzustimmen.

Auszüge:

Kreissparkasse 3 *

Kreispflege . ,. 2 ni .

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Mitteilung von Entscheidungen,die der Kreisrat

an Stelle des Kreistags getroffen hat. "

Der Vorsitzende (bei lfd.Nr. 3 u.4) und der Kreisamtmann (bei lfd.Nr. 1 u.2) teilten dem Kreistag die nachstehend genannten Ent­scheidungen, die an dessen Stelle der Kreisrat noch gemäss Art.29 Abs.2 der (alten) Kreisordnung für Württemberg-Hohenzollern vom 22.12.1948 (Reg.Bl.1949 S.21) getroffen hat, mit:

Lfd.

Nr. Datum ^ Gegenstand

1 2.2.1956 '; 10 , Aufnahme eines (späteren) Bauspardarlehens

von 500.000, DM ab Sparguthaben bei Zu­teilung der Vertragssumme von der Öffentli­chen Bausparkasse Württemberg, Stuttgart, für Zwecke der Erweiterung der Kreiskranken­häuser Nagold und Neuenbürg (an Stelle der am 11.8.1955 -§ 26a- vom Kreisrat beschlos­senen und vom Kreistag am 17.11.1955 -§ 9- nicht beanstandeten Aufnahme eines Zwischen­kredits von 500.000, DM),

2 2.2.1956 18 Zustimmung des Kreisverbands als Bürge zur

Änderung der Rückzahlungsbedingungen für einen 7c-Zwischenkredit der Württembergi- schen Landeskreditanstalt von 150.000,-- DM an die Kreisbaugenossenschaft Calw e.G.m. b.H.,

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