23.4.1956

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400.000,-- DM für die Erweiterung der Kreiskrankenhäuser,in Nagold und Neuenbürg. :

2. ) Die Haushaltssatzung ist dem Regierungspräsidium als Rechts­

aufsichtsbehörde mit der Bitte um Zustimmung zu dem in ihr festgesetzten Gesamtbetrag der äusseren Darlehen vorzulegen.

3. ) Ferner ist,die.Satzung öffentlich bekanntzumachen und gleich­

zeitig der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufzule­gen (§ 41 LKrO i.V.m. § 101 Abs.2 GO).

Auszüge: . r . ^ ^ ^ ,,,

Kreispflege 5 * ^

: § 5 -. <

Änderung des Verzeichnisses der Landstrassen II.Ordnung. .*

Der vom Vorsitzenden .vorgetragenen Empfehlung des Kreisrats vom 19.ds.Mts. (§ 7 der Sitzungsniederschrift) schloss sich eine eingehende Aussprache an. ^ . .. ..

Oberregierungsbaurat L ü t z e ; schilderte ausführlich den derzeitigen Zustand der unter Ziff.II und III des Kreisratsbe­schlusses aufgeführten Strassen und die an ihnen früher oder ^ später noch durchzuführenden Verbesserungen. Er ist der Auffassung dass, wenn man diese beiden Gruppen von Strassen einander gegen- überhält, der Kreis bei der vorgesehenen Neuklassifizierung nicht schlecht abschneide. Von Anfang an (die Neueinteilung des Strassen netzes werde schon seit Herbst 1953 vorbereitet) habe er darauf hingewirkt, dass das Land dem Kreis mehr Strassen zum Ausgleich dafür abnimmt, dass die Qualität der vom Kreis zu übernehmenden Landstrassen. I.Ordnung im ganzen gesehen nicht so gut ist, wie diejenige der Landstrassen II.Ordnung , die das Land übernehmen will."

Kreisverordneter Bürgermeister B r e i t 1 i n g, Nagold, meinte, dass man im allgemeinen mit der beabsichtigten Neuregelung zufrieden sein könne. Er wies jedoch darauf hin, dass sich nach dem allgemeinen Eindruck, den der Kreisrat bei der Rundfahrt am