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23.4.1956
Überschreitung unvermeidlich; doch:dürfe man hoffen,^dass-sie trag bar bleibe.^. : .. .' r. 1 .^!- . :
Um die rechtzeitige Bereitstellung der für die zügige Fortführung der Erweiterungs- und Verbesseirungsmassnahmen an'den Kreis Krankenhäusern Nagold und Neuenbürg,nötigen Mittel zu sichern,hat der Kreisrat mit Beschluss vom 19.ds.Mts. (§ 14 der Sitzungsniederschrift) den Erlass einer Haushaltssatzung für den ausserordent liehen Haushalt im Rechnungsjahr 1956 vorgeschlagen, die vom Landrat, ebenso wie der;Entwurf für den ausserordentlichen Haushaltsplan, vorgetragen wird. . ,
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans lag eine Woche lang zur öffentlichen Einsicht auf, nachdem hierauf durch vorherige Bekanntmachung in den Kreisamtsblättern hingewiesen worden war. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Dem Vorschlag des Kreisrats entsprechend wird ohne Aussprache einstimmig
beschlossen:
1.) Auf Grand von § 15 Nr.8 und § 41 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10.Oktober 1955 (GesBl.S.207) i.V.m. § 99 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (GesBl.S.129) erlässt der Kreistag folgende
Haushaltssatzung des Landkreises Calw für den *
ausserordentlichen Haushalt im Rechnungsjahr 1956
'. - - § 1 . < - < - -
Der ausserordentliche Haushaltsplan wird festgesetzt
in Einnahme auf : 900.000,— DM,
in Ausgabe auf 900.000,— DH.
§ 2
Der Gesamtbetrag der äusseren Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplans bestimmt sind, wird auf 400.000,— DM festgesetzt. Die Darlehen sollen für folgenden Zweck verwendet werden:
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