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23.4.1956

Überschreitung unvermeidlich; doch:dürfe man hoffen,^dass-sie trag bar bleibe.^. : .. .' r. 1 .^!- . :

Um die rechtzeitige Bereitstellung der für die zügige Fort­führung der Erweiterungs- und Verbesseirungsmassnahmen an'den Kreis Krankenhäusern Nagold und Neuenbürg,nötigen Mittel zu sichern,hat der Kreisrat mit Beschluss vom 19.ds.Mts. (§ 14 der Sitzungsnie­derschrift) den Erlass einer Haushaltssatzung für den ausserordent liehen Haushalt im Rechnungsjahr 1956 vorgeschlagen, die vom Land­rat, ebenso wie der;Entwurf für den ausserordentlichen Haushalts­plan, vorgetragen wird. . ,

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans lag eine Woche lang zur öffentlichen Einsicht auf, nachdem hierauf durch vorherige Bekanntmachung in den Kreisamtsblättern hingewie­sen worden war. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Dem Vorschlag des Kreisrats entsprechend wird ohne Aussprache einstimmig

beschlossen:

1.) Auf Grand von § 15 Nr.8 und § 41 der Landkreisordnung für Ba­den-Württemberg vom 10.Oktober 1955 (GesBl.S.207) i.V.m. § 99 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (GesBl.S.129) erlässt der Kreistag folgende

Haushaltssatzung des Landkreises Calw für den *

ausserordentlichen Haushalt im Rechnungsjahr 1956

'. - - § 1 . < - < - -

Der ausserordentliche Haushaltsplan wird festgesetzt

in Einnahme auf : 900.000, DM,

in Ausgabe auf 900.000, DH.

§ 2

Der Gesamtbetrag der äusseren Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplans bestimmt sind, wird auf 400.000, DM festgesetzt. Die Darlehen sollen für folgenden Zweck verwendet werden:

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