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23.4.1956
erklären.Weiter machte Kreisverordneter Klepser den Kreistag mit dem Inhalt der §§ 54 und 32 LKrO bekannt und stellte fest, dass sich der Kreisrat nach,Prüfung der -nach Auffassung des stv. Vorsitzenden nicht ganz klaren- Bestimmungen des § 32 LKrO darüber ..einig sei, dass Dr. Wanner, der im Oktober ds.Jrs. 60 Jahre alt werde, nach der derzeitigen Rechtslage mit Vollendung des 65.Lebensjahres kraft Gesetzes in den Ruhestand trete, wenn nicht auf Grund von § 32 Abs.4 letzter Satz aa0..der Kreistag im Einvernehmen mit dem Innenministerium seinen Eintritt in den Ruhestand hinausschiebe.
Nachdem Landrat Dr. Wanner die Sitzung wieder verlassen hatte, forderte der stv. Vorsitzende zur Aussprache über die in § 54 Abs.l Satz 2 LKrO gestellte Frage auf und erklärte, dass sich Dr. Wanner als Landrat während seiner nun mehr als einjährigen hiesigen Tätigkeit bewährt habe; es bestehe gar kein,Anlass, mit ihm unzufrieden zu sein.
Da Wortmeldungen nicht erfolgten, liess der stv. Vorsitzende über die genannte Frage geheim abstimmen. Dabei wurde -nach dem durch den stv. Vorsitzenden mit Hilfe des vom Kreistag hierzu bestimmten Kreisverordneten Altbürgermeister Maier,-Nagold, ermittelten Abstimmungsergebnis- mit 30 Stimmen bei einer Stimmenthaltung
beschlossen, , :
sich mit dem Verbleiben von Dr. Fritz W a n n e r als Landrat einverstanden zu erklären.
, Der stv. Vorsitzende eröffnete dem -nun wieder in den Sitzungssaal gerufenen- Landrat diesen Beschluss und beglückwünschte ihn herzlich unter Überreichung eines schönen Nelkenstrausses. Bürgermeister Klepser bat den Landrat, sich auch weiterhin mit aller Tatkraft und Energie für den Landkreis Calw und seine Bevölkerung einzusetzen und wünschte ihm hierzu volle Gesundheit auf viele Jahre.
Landrat Dr. Wanner dankte dem Kreistag mit herzlichen Worten für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Wenn er sich auch schon bisher in sein Amt gut eingelebt habe, so sei ihm doch bewusst,
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