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23.4.-1956

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Stellungnahme zum Verbleiben des bisherigen vom

Land ernannten Landrats Dr. Fritz W a n n e r

als Beamter des Landkreises.

Der stv. Vorsitzende des Kreistags Kreisverordneter und Kreis­rat Gottlob Klepser, Bürgermeister,'Bad Liebenzell, führte vor Ein­tritt in die Tagesordnungen demihm erteilten Wort zur Geschäfts­ordnung aus, es. falle ihm auf, dass diese Stellungnahme, obwohl wichtigster Punkt; in der Tagesordnung der heutigen Sitzung an letzter Stelle stehe und injdie nichtöffentliche Sitzung verwiesen sei. Er beantrage, diesen Gegenstand an erster Stelle und zwar in öffentlicher Sitzung zu behandeln, weil er nicht glaube, dass die Voraussetzungen für den, Aussdiuss der Öffentlichkeit bei der Ver­handlung und Beschlussfassung über diesen Punkt vorliegen.j

* Nach § 25 LKrO i.V.m. § 35 Abs.I Satz 3 GO ist jedoch über An­träge aus der Mitte des Kreistags; einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, in hichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden. Einer Anregung des Kreisverordneten Hermann Maier, Bürgermeister a.D., Nagold, über den Antrag des Kreisverordneten Klepser in ö f f e n t 1 i c h e r Sitzung zu entscheiden, trat 'deshalb der Vorsitzende entgegen. " ."

Die Öffentlichkeit wurde daher von der Beratung und Beschluss­fassung über diese Frage ausgeschlossen. Auch der Vorsitzende, Landrat Dr. Wanner, hatte solange die Sitzung verlassen. Den Vor­sitz führte in dieser Zeit der stv. Vorsitzende des Kreistags,Kreis­verordneter und Kreisrat Klepser. Er teilte nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit mit, dass der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen habe, in der öffentlichen Sitzung zuerst zum Verbleiben des bisherigen vom Land ernannten Landrats Dr. Fritz Wanner als Beamter des Landkreises Stellung zu nehmen.

Der stv. Vorsitzende trug sodann die Stellungnahme des Kreisrats vom 19.4.1956 vor. Dieser empfiehlt dem Kreistag einmütig, sich mit dem Verbleiben von Dr. Fritz Wanner als Landrat einverstanden zu