21.5,1955

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- Die Beschlüsse der Gemeinderäte Wildbad, Calmbach, Enzklösterle und Höfen gab der Vorsitzende bekannt. Eingehender befasste er sich weiter mit den beiden Entschliessungen des Gemeinderats Neuen­bürg vom 26.4. und 3.5.1955. In der letzteren wird gewünscht, dass die Frage der Kreisneueinteilung erst dann behandelt wird, wenn über die Neugestaltung des Stadtkreises Pforzheim, entschieden ist. Im übrigen bittet darin der Gemeinderat Neuenbürg, am jetzigen Bestand des Altkreises Neuenbürg nichts zu ändern und diesen unver­ändert zu belassen. Leider kommt aber, wie der Vorsitzende aus­führte, in dieser Entschliessung nicht eindeutig zum Ausdruck, ob die Stadt Neuenbürg die geschlossene Zuteilung des Kreisabschnitts Neuenbürg zum Landkreis Pforzheim oder seinen Verbleib beim Kreis Calw wünscht. Es sei selbstverständlich, dass im ersten Fall eine gegenüber der Beschlussfassung des Kreistags vom 17.3.1955 über die Durchführung der Erweiterung des Kreiskrankenhauses Neuenbürg so sehr veränderte Lage entstehen würde, dass ernstlich geprüft werden müsste, ob dieser Beschluss auch weiterhin noch aufrecht­erhalten werden kann.

Schliesslich gab Oberregierungsrat Dr. Wanner noch bekannt, dass das Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern nur die Zu­teilung' der 12 Gemeinden Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Engels­brand, Feldrennach, Gräfenhausen, Granbach, Niebelsbach,'Ottenhau­sen, Schwann, Unterreichenbach und Waldrennach an den Landkreis Pforzheim für vertretbar halte.

Der Vorsitzende setzte sich hierauf mit der Begründung des Ge­setzentwurfs der Regierung kritisch auseinander indem er auf die darin enthaltenen Unrichtigkeiten, Widersprüche und die Haltlosig­keit mancher Argumente hinwies.Folgende Umstände sprächen im Ge­gensatz za den Vorschlägen in diesem Entwurf für die Belassung des Landkreises Calw in seinem gegenwärtigen Bestand:

1. ) Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des

Kreises, seine günstige Wirtschaftsstruktur mit gut geglieder­ter Industrie, Gewerbe, Forst- and Landwirtschaft.

2. ) Sein Charakter als reiner Schwarzwaldkreis, Wald, Luft und

Heilquellen machten ihn zu einem reinen Fremdenverkehrskreis.

Für die Belange seiner heilklimatischen Kurorte.usw. würden

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