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2l.5;1955
Sturz der Regierung-führte, folgerte der Vorsitzende in einem kurzen geschichtlichen Rückblick, dass man schon immer an die Änderung von Verwaltungsgrenzen nur ungern herangegangen sei, weil eben durch solche Reformen stets auch bestehende kulturelle, wirtschaftliche und verkehrsmässige Verbindungen in Mitleidenschaft gezogen würden. Und wenn man weiter die Folgen der in vielen Kreisen heute noch nicht verschmerzten Eingriffe durch die Landesneueinteilung im Jahre 1938 bedenke, so werde man radikalen Änderungen der Kreisgrenzen aus staatspolitischen Gründen dringend widerraten müssen.
Oberregierungsrat Dr. Wanner erinnerte sodann an die Vorschläge A, B und C des Innenministeriums zur Neuordnung der Kreisgrenzen, vom Herbst letzten Jahres (vgl. § 3 der.Niederschrift über die Verhandlungen des Kreistags am 2.12.1954) und wies dabei insbesondere darauf hin, dass schon der Vorschlag C die Auflösung des seiner Fläche und der Zahl der Gemeinden nach kleinen und an Bevölkerung und Wirtschaftskraft nicht besonders starken Landkreises Pforzheim vorgesehen hatte. Ferner teilte er mit, dass die Regierung in dem nun dem Verwaltungsausschuss des Landtags vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen habe, entweder neben den schon in dem Vorschlag A genannten 21 Gemeinden auch noch die Gemeinden Höfen , Schömberg , Calmbach , Wildbad und Enzklösterle dem Landkreis Pforzheim zuzuteilen (Vorschlag I) oder aber -da hierfür gleich wichtige Gründe sprächen- diese 5 Gemeinden auch weiterhin beim Landkreis Calw zu-belassen (Vorschlag II). Er nannte einzeln die Gemeinden des Kreises, die
a) sich für den Anschluss an den Landkreis Pforzheim aussprachen (Arnbach, Birkenfeld, Conweiler, Feldrennach, Gräfenhausen, Grunbach,. Höfen, Schwann, Unterreichenbach, Waldrennach -
10 Gemeinden-),
b) sich für den Verbleib beim Kreis Calw entschieden haben (Bernbach, Bieselsberg, Calmbach, Dennach, Dobel, Enzklösterle, Langenbrand, Neusatz, Niebelsbach, Rotensol, Schwarzenberg, Schömberg -12.Gemeinden-),
c) Stellungnahmen besonderer Art abgaben (Herrenalb, Kapfenhardt,
Loffenau, Neuenbürg, Ottenhausen, Salmbach, Wildbad -7 Gemeinden-). /