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15.10.1954
Vorbemerkungen des Landrats zur Finanz- und Haushalts
lage des Kreisverbands.
(2) Ehe der Kreistag in die Beratung eintrat, erschienen dem Vorsitzenden einige Vorbemerkungen notwendig, denen folgendes entnommen wird:
a) Obwohl das Vorliegen des Entwurfs des Haushaltsplans des Kreisverbands für 1954 bei diesem Verhandlungsgegenstand besonders erwünscht gewesen wäre, war es leider noch nicht möglich, dem Kreistag den Entwurf des ordentlichen Plans vorzulegen. Auch heute sind nämlich die ihn beeinflussenden Auswirkungen des am 1.4.1954 in Kraft getretenen neuen Finanzausgleichsgesetzes in wesentlichen Punkten noch nicht bekannt. So steht vor allem die den Maßstab für die Kreisumlage bildende Steuerkraftsumme des Kreises noch nicht fest. Die Neuregelung des Finanzausgleichs bringt für den Kreisverband zwar Vorteile durch den Wegfall der Landesumlage für Landstrassen I. Ordnung mit 212.000,— DM und die Erhöhung des Staatsbeitrags für Landstrassen II. Ordnung um 126.000,— DM; andererseits treten aber in ihrer endgültigen Höhe noch nicht bekannte Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Regelung ein. So wird z.B. bei den Schlüsselzuweisungen mit einer Mindereinnahme von rd. 200,000,— DM und bei der Landesfürsorgeumlage mit einer Mehrausgabe von 50.000,— DM zu rechnen sein. Ferner hat der Kreisrat am 30.9. 1954 (§ 24 der Sitzungsniederschrift) beschlossen, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Kreistags Am Haushaltsplan 1954 einen Zuschuss an die Städte Calw, Nagold und Neuenbürg zu den Kosten der Oberstufe (Klassen 7-9) ihrer Gymnasien von je 15.000,— DM vorzusehen, so dass auch der ebenfalls durch die neue Finanzausgleichsregelung eintretenden Entlastung des.Kreisverbands um 100.000,-- DM infolge Übernahme des Schullastenausgleichs für höhere, Mittel- und Berufsfachschulen auf
: das Land eine Ausgabe von 45.000,— DM gegenübersteht. (Der Landrat legte dem Kreistag die Überlegungen dar, die für diesen Beschluss des Kreisrats massgebend waren).
b) Die Schulden des Kreisverbands betragen zur Zeit insgesamt 4.229.350,— DM. Als Schuldentilgungsraten sind im Haushalts-