18.2.1954
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Mitglied Aymar erklärt sich ebenfalls für den gewählten Landrat und schägt vor,,den Antrag des Kreistags in erster Linie damit zu begründen, dass der Kreistag den künftigen Landrat nach neuem Recht wählen wolle. '
Mitglied Rentschler erklärt, dass man sich glücklich preisen könne, gerade jetzt, wo so schwerwiegende Probleme an den Kreis herangetragen werden,' einen Mahn mit den Erfahrungen von Landrat Geissler zu besitzen. Er könne jetzt durch einen neuen Mann nicht ersetzt werden. Mitglied Maier schliesst sich den Ausführungen der Vorredner an, möchte jedoch nicht in erster Linie die Frage des gewählten Landrats in Vordergrund gestellt wissen.
In weiteren kurzen Ausführungen der Mitglieder Seeber, Aymar,- Maier und Rentschler kommt zum Ausdruck,'dass'mani eine Änderung in der Führung des Kreises Calw vor Inkrafttreten des neuen Kreisrechts nicht wolle.
.Einmütig A . 1-
: . 'i . . .,i'. beschliesst
daher der Kreistag:
- 1.) An die Regierung den Antrag za stellen, entweder die Amtszeit
von Landrat Geissler bis zum Inkrafttreten der neuen Kreisord- . . nungtza verlängern oder ihn solange als Amtsverweser mit der Führung seines jetzigen Amtes zu'beauftragen.
2.) Zu erklären, dass der Kreistag keinesfalls die Ernennung eines anderen staatlichen Landrats vor Inkrafttreten der neuen Kreisordnung wünsche.
Auszüge:
Stv.Vors.d.Kreistags, 3 Landratsamt -zu Reg.Nr.0122- 1