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18.2.1954

des Landratsamts, den Sitzungsraum zu verlassen. Dieser Bitte wurde Folge geleistet.

Hierauf führte der stv. Vorsitzende aas, dass Landrat Geissler mit Ablauf des-Monats Mai 1954-wegen Erreichung der Altersgrenze aus seinem Amt scheiden müsse. Die bisherigen Mitglieder;des Kreisrats-hätten sich deswegen-eingehend mit der Frage beschäftigt, ob.es nicht im Interesse des gesamten Kreises Calw liege, wenn die Amtszeit des jetzigen Landrats verlängert werden würde. Es sei allen Mitgliedern des Kreis- .tags bekannt, dass in nächster Zeit ganz schwerwiegende Fra­gen zu lösen seien, so insbesondere die von Pforzheim so^in- tensiv betriebene Kreisneueinteilung. Kein neuer Mann sei in der Lage, gerade in diesem Fall die Interessen des Kreises ..Calw so nachdrücklich und unabhängig,zu vertreten, wie Land- -rat Geissler,,der die Verhältnisse aufs genaueste kenne. Ein neuer Landrat sei, insbesondere da er bis jetzt noch vom Staat ernannt werden würde/ nach oben abhängig und könne nicht frei handeln.

Ausserdem sei bekannt, dass das Gesetz über die Landesver­waltung und eine neue Kreisordnung in Vorbereitung seien. . .Auch diese,Gesetze würden.voraussichtlich wesentliche Ände­rungen bringen und insbesondere auch die Frage der Form der künftigen Bestellung des Landrats in Südwürttemberg neu re­geln.

Aus allen diesen Gründen seien die bisherigen Kreisrats­mitglieder übereingekommen, dem neuen Kreistag vorzuschla­gen, dass er sich einmütig dafür einsetzen möge, dass Land­rat Geissler bis zur Durchführung der neuen Rechtsverhält­nisse im Amt bleiben soll, wobei die Regierung darüber za entscheiden hätte, ob dies in'Form"einer Amtszeitverlänge­rung* des Landrats oder dadurch geschähen soll, dass Landrat Geissler das Amt als Amtsverweser weiter betreue. ' *

.. In der folgenden Aussprache erklärt;Mitglied Seeber,dass es für den gewählten Landrat sei,und.deshalb für eine Ver- ^ längerung der Amtszeit des jetzigen Landrats oder für dessen Amtsverweserei bis zum Vorliegen der neuen Kreisordnung spreche. ./.