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18.2.1954
des Landratsamts, den Sitzungsraum zu verlassen. Dieser Bitte wurde Folge geleistet.
Hierauf führte der stv. Vorsitzende aas, dass Landrat Geissler mit Ablauf des-Monats Mai 1954-wegen Erreichung der Altersgrenze aus seinem Amt scheiden müsse. Die bisherigen Mitglieder;des Kreisrats-hätten sich deswegen-eingehend mit der Frage beschäftigt, ob.es nicht im Interesse des gesamten Kreises Calw liege, wenn die Amtszeit des jetzigen Landrats verlängert werden würde. Es sei allen Mitgliedern des Kreis- .tags bekannt, dass in nächster Zeit ganz schwerwiegende Fragen zu lösen seien, so insbesondere die von Pforzheim so^in- tensiv betriebene Kreisneueinteilung. Kein neuer Mann sei in der Lage, gerade in diesem Fall die Interessen des Kreises ..Calw so nachdrücklich und unabhängig,zu vertreten, wie Land- -rat Geissler,,der die Verhältnisse aufs genaueste kenne. Ein neuer Landrat sei, insbesondere da er bis jetzt noch vom Staat ernannt werden würde/ nach oben abhängig und könne nicht frei handeln.
Ausserdem sei bekannt, dass das Gesetz über die Landesverwaltung und eine neue Kreisordnung in Vorbereitung seien. . .Auch diese,Gesetze würden.voraussichtlich wesentliche Änderungen bringen und insbesondere auch die Frage der Form der künftigen Bestellung des Landrats in Südwürttemberg neu regeln.
Aus allen diesen Gründen seien die bisherigen Kreisratsmitglieder übereingekommen, dem neuen Kreistag vorzuschlagen, dass er sich einmütig dafür einsetzen möge, dass Landrat Geissler bis zur Durchführung der neuen Rechtsverhältnisse im Amt bleiben soll, wobei die Regierung darüber za entscheiden hätte, ob dies in'Form"einer Amtszeitverlängerung* des Landrats oder dadurch geschähen soll, dass Landrat Geissler das Amt als Amtsverweser weiter betreue. ' *
.. In der folgenden Aussprache erklärt;Mitglied Seeber,dass es für den gewählten Landrat sei,und.deshalb für eine Ver- ^ längerung der Amtszeit des jetzigen Landrats oder für dessen Amtsverweserei bis zum Vorliegen der neuen Kreisordnung spreche. ./.