9.10.1952

- , eingestellten Anteilsbetrag des ordentlichen Haus- 'halte von 100.000 DM im ao. Nachtragshäushaltsplan

L weitere 150.000DM aus Mitteln des ordentlichen . Haushaltsplans zu veranschlagen ?.Wäre es nicht vielmehr besser, diesen Betrag im Wege der Darlehens- . aufnahme,aufzubringen und dafürdie Kreisumlage,von

28% um 2% auf 26% zu senken ? ; ;

bb) Wie hoch ist nunmehr die Schuldenlast und der Schul­dendienst des Kreisverbands ? Ist die Gesamtfinan­zierung der Kränkeiihauserweiterungsbauten in Calw und des Altenheimbaus in Neuenbürg sichergestellt . undiauf-welche-Weise ? Der Vorsitzende gibt auf die aus der Mitte des Kreistags gestellten Anfragen die L* - .gewünschten Aufschlüsse.: , i :

cc) Soll die von Mitglied Seeber beantragte alsbaldige Aufstockung des alten Krankenhaushauptbaus in Calw

durchgeführt werden? (Beschluss des Kreisrats vom

; 25:9.1952 - § 7 - ). ' ' ^ '

Die Mitglieder^ R ö^t t i n g e r und S e e b er bean­tragen, den Betrag von 150.000 :DMj für.,die [Erweiterung des Kreiskrankenhauses Calw nicht im ordentlichen Haushaltsplan, sondern im Wege der Darlehensaufnahme aufzubringen und da­für die Kreisumlage um 2% zu senken, da die Belastung durch die hohe Umlage,für viele, insbesondere ländlichen-, Gemein­den doch ausserordentlich empfindlich sei. - Landrat G e i s s 1 e r und die Mitglieder A y m a r, K 1 e p s e r, K i e s s.1 i n g und M a i e r warnen aus folgenden Grün­den vor einer Umlagesenkung: Je grösser die Eigenleistungen für ein Vorhaben sind, desto leichter ist hierfür ein mög­lichst hohes Darlehen zu erlangen. Die vollständige Durch­führung der dringendsten Strassenbauten ist bei einer Senkung der Kreisumlage unmöglich. Ein Rückgang der Steuerkraftsumme des Kreises, die in ihrer jetzigen Höhe durch viele Gewerbe- steuernachveranlagungen beeinflusst ist, liegt durchaus im Bereich der Möglichkeit, weshalb eine Umlagesenkung sehr ge­wagt wäre. Wenn die Aufstockung des alten Krankenhaushaupt­baus beschlossen wird, müssen neben den 2,5 Millionen Bau-