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3.10.19,52
der Dinge. Der Kreistag habe doch am 22.11.1951 - § 4 der Sitzungsniederschrift-s beschlossen^ dass durch Verhandlungen mit den.Zeitungsverlegern die Voraussetzungen für die Aufhebung des Kreisamtsblatts geschaffen werden sollen. Der Vorsitzende weist auf die Schwierigkeit dieser Verhandlungen hin, die aber nun doch soweit gediehen seien, dass er hoffe, sie bis zum nächsten Frühjahr zu einem erfolgreichen Ende führen zu können. Das Mitglied Br e i t 1 i n g bittet, diese Verhandlungen möglichst schon bis zur nächsten Sitzung des Kreis- " tags zum Abschluss zu bringen, damit dann eine Entscheidung möglich sei.
c) Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Art. 18 Nr. 6 und des Art.29 Abs.l letzter Satz KrO. äussert das Mitglied E r 1 e n- m a i e r rechtliche Bedenken, ob der Kreisrat zur Erlassung der Haushaltssatzung für den ausserordentlichen Haushalt (§ 10
der Niederschrift über die Verhandlungen des Kreisrats vom
31.7.1952) zuständig war. Der Vorsitzende weist jedoch auf die Gründe hin, die den Kreisrat dazu berechtigen, auf Grund von Art.29 Abs.2 KrO. wegen Eilbedürftigkeit diese Satzung an Stelle des Kreistags zu erlassen. (Im übrigen würde auch das Innenministerium -Abwicklungsstelle- in Tübingen^die am 25.8. 1952 ausgesprochene Genehmigung zu § 2 dieser Satzung nicht erteilt haben, wenn es an der Zuständigkeit des Kreisrats ge- zweifelt hätte.)
Weiter beanstandet das Mitglied Erlenmaier, dass der Kreistag zu wenig einberufen wird. Seine wichtigen Aufgaben erforderten, dass er mehr als zweimal im Jahr zusammentrete. Der Vorsitzende stellt hierzu fest, dass es dem Kreisrat und ihm fern liege,
. die Stellung des Kreistags nicht zu respektieren und über ihn hinwegzugehen. Nicht bestritten werden könne aber, dass die Arbeit dieses Organs zwangsläufig doch etwas schwerfällig sei. Nur dies sei der Grund dafür, dass der Kreistag nicht öfter einberufen werde.
d) Der übrige Teil der Aussprache bewegte sich um folgende grundsätzliche Fragen:
aa) Ist es richtig, zur Deckung der Kosten der Krankenhauserweiterung in Calw neben dem schon im ao. Haushaltsplan