9.10.1952

(3) Hierauf trägt Kreisamtmann S t e r n b a c h e r den

ordentlichen Haushaltsplan -im Einverständnis mit dem Kreis­tag im allgemeinen unter Beschränkung auf die Summen der Ab­schnitte der Einzelpläne-, den ausserordentlichen Haushalts­plan und den ausserordentlichen Nachtragshaushaltsplan in der Fassung der Beschlüsse des Kreisrats vom 31.7., 25.9.,. und.7-10.1952 vor und gibt die hierzu nötigen oder gewünsch­ten Erläuterungen. . - .

(4) Nachdem auch noch Verwaltungsamtmann B o h 1 i n g e r

die wichtigsten Zählen aus den Wirtschaftsplänen der Kreis­krankenhäuser Calw, Nagold und Neuenbürg vorgetiagen und er­läutert hatte, bittet der Vorsitzende die Mitglieder des ' Kreistags um Stellungnahme zu den vorgetragenen Planentwür­fen. " . ' .

(5) Einen breiten Räum nimmt in der Aussprache wiederum das Strassenweseh ein. Obehregierungsbaurat L ü t z e trägt den StrasSenhaushaltsplan sowie die im ausserordentlichen Näch­tragshaushaltsplan veranschlagten Strassenbauvorhaben im ein­zelnen vor. - Das Mitglied M a i e r meldet für den Kreis­abschnitt Nagold die gleichen Wünsche an, wie schon in der Sitzung des Kreisrats vom 7.10.1952!(§ 1 Ziff. IV der Nieder­schrift)* Sie betreffen deh Brückenbau inrRohrdorf im Zuge der LStr.11.0. Nr. 46 , den Ausbau der LStr.11.0. Nr. 44 Ebhausen-Ebershardt und die Instandsetzung der früheren * LStr.11.0. Nr. 57 Beihingen-Bösingen. Im letzten Fall handelt es sich um die Frage, ob die Baulast für diese Strasse auf den Kreisverband zurückgenommen werden und damit deren Ein­tragung in das Verzeichnis der LStr. 11.0. wieder erfolgen soll (vgl. hierzu die Beschlüsse des Kreisrats Vom 13.9.1951 -§ 2- und 24.4.1952 -§ 13- ). Der Vorsitzende teilt mit, dass der Kreisverband Frendenstadt auf den Kreiratsbeschluss vom 24.4.1952 lediglich-antwortete, dass er die fragliche Strasse, soweit sie auf seinem Gebiet liege, ordnungsmässig "unter­halten" werde. Dies genüge jedoch für die Wiederaufnahme der Sirasse in das Verzeichnis der LStr.11.0. nicht. Voraus­setzung hierfür sei ihr Ausbau (Verbreiterung) auf Markung Bösingen. Der Vorsitzende richtete deshalb an Oberregierungs-