9.10.1952

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a) HSt. 653.96 -Brückenbau, in Rohrdorf im Zuge

der LStr. 11.0. Nr. 46 - 20.000,-- DM

- b) HSt. 943.62 -Unterhaltung der Grundstücksan­

lagen- Erhöhung von 336 DM um 425^ DM

auf 761 DM.

Durch die neuen Anträge des Vorsitzenden, die der Kreisrat in seiner Sitzung vom 7.10.1952 zum Beschluss erhob, wurde der Vor-

- schlag zu a) hinfällig, während der zu b) in dieser Sitzung ange­nommen wurde. - Im Laufe der Beratung bedauert das Mitglied

E r 1 e n m a i e r, dass den Mitgliedern des Kreistags mit dem Haushaltsplan nicht auch wenigstens die wichtigsten Anlagen hier­zu zugehen.

(2) Vor Eintritt in die Beratung des Haushaltsplans stellt Land- - rat G e i s s 1 e r fest, dass zum Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben eine Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage von 28% der Steuerkraftmesszahlen nicht nötig ist. Infolge Steigerung der Steuerkraftsumme des Kreises von rd. 5 auf rd. 6 1/2 Millionen DM wird zwar dieser Hebesatz einen gegenüber 1951 um rd. 430.000 DH höheren Ertrag bringen. Diesem Mehraufkommen an Kreisumlage stehen aber mehr oder weniger zwangsläufige Mehrausgaben und Min­dereinnahmen in etwa gleicher Höhe gegenüber. Der Vorsitzende nennt sie im einzelnen. Auf § 1 der Niederschrift über die Ver­handlungen des Kreisrats vom 25.9.1952 wird hierwegen Bezug genom­men. Dem Kreistag empfiehlt der Vorsitzende die Annahme des vom Kreisrat vorgeschlagenen Haushaltsplans. Hierauf berichtet er noch über den Stand der Arbeiten an den Krankenhauserweiterungs- bauten in Calw und beim Bau des Altenheims in Neuenbürg und gibt dabei auch bekannt, dass zur Leiterin dieses Heimes durch den Kreisrat Frau Margarete von D e w a 1 1, geb. Gauss, bestellt worden ist. Indem er die wichtigsten durch den Beschluss des Kreis­rats vom 7.10.1952 an dem dem Kreistag vorliegenden Haushaltsplan­entwurf vorgenommenen Änderungen bekannt gibt, weist"der Vorsitzen­de zum Strassenhaushalt darauf hin, dass es auf dem Wege der Schuldaufnahme nunmehr möglich ist, die dringenden Strassenbauten Gräfenhausen-Niebelsbach und Langenbrand-Salmbach-Büchenbronn so­fort in Angriff za nehmen und in einem Zug durchzuführen. Auf der anderen Seite erscheine es aber aus grundsätzlichen Erwägungen nötig, den Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts an den Kosten der Erweiterung des Kreiskrankenhauses Calw za erhöhen.

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