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15. 1.- 1952

Vorarbeiten zur Durchführung des Strassenbauplans und bittet, das Weitere nun durch den Kreisverband zu veranlassen. Oberregierungs­baurat Lütze teilt mit/ dass die Planarbeiten nahezu fertig sind.

b) Langenbrand-Sälmbach-Büchenbronn:

(Vorg.: Verhandlungen des Kreistags vom 22.11.1951 - § 5 -)

Das Mitglied R e u 1 e (Langenbrand) führt lebhaft Klage über den'Zustand dieser Strasse, der so schlecht sei, dass mit dem Bau unbedingt hier z u e r s t angefangen werden müsse und nicht dort, wo es noch nicht so dringend sei. Der Vorsitzende teilt hier­zu mit, dass mit dem Bau des Abschnitts von Büchenbronn her bereits begonnen sei und dass sich der Kreisverband Calw hieran beteilige. Wenn das Projekt Gräfenhausen-Grenzsägmühle schon weiter gediehen sei, dann deshalb, weil die Gemeinde Gräfenhausen selbst viel zu dem Bau beitrage und die Linienführung feststehe. Letzteres sei bei. dem geplanten Strassenbau Langenbrand-Salmbach-Büchenbronn noch nicht der Fall, weil die Gemeinde Salmbach sich gegen die Führung der Strasse durch den Ort wende und dessen Umgehung wünsche. Ober­regierungsbaurat L ü t z e stellt hierzu fest, dass aus diesem Grunde auch die Planbearbeitung sehr im Rückstand sei. Er ist der Auffassung,' dass die Führung der Strasse d u r c h Salmbach un­vermeidlich ist und auch die beste Lösung darstellt. Das Mitglied K 1 e p s e r unterstreicht die Ausführungen des Mitglieds Reule über den Zustand der Strasse und bittet ihn, auf seine Nachbarge­meinde Salmbach dahingehend einzuwirken, dass sie ihren.(nach seiner Meinung nicht berechtigten) Umgehungswunsch aufgibt, damit dieser die Fortführung des Projekts hindernde Umstand wegfalle. Schliess­lich.bittet noch das Mitglied B r e n n e r, die Strassenbaupläne allein nach der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit durchzuführen und nicht weniger dringende Bauvorhaben deshalb zuerst in Angriff zu nehmen, weil sie von den besonders interessierten Gemeinden finan­ziell unterstützt werden können. Dies sei gegenüber den hierzu­unfähigen, aber unter schlimmeren Strassenverhältnissen leidenden -Gemeinden nicht recht.

c) Landstrasse II.Ordnung Nr. 44 Ebhausen-Ebershardt:

Das Mitglied -M u t z ' erinnert an die Dringlichkeit des Aus­baus dieser Strasse. Oberregierungsbaurat Lütze erklärt hierzu, dass auch dies nicht vergessen sei.-