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15. 1.- 1952
Vorarbeiten zur Durchführung des Strassenbauplans und bittet, das Weitere nun durch den Kreisverband zu veranlassen. Oberregierungsbaurat Lütze teilt mit/ dass die Planarbeiten nahezu fertig sind.
b) Langenbrand-Sälmbach-Büchenbronn:
(Vorg.: Verhandlungen des Kreistags vom 22.11.1951 - § 5 -)
Das Mitglied R e u 1 e (Langenbrand) führt lebhaft Klage über den'Zustand dieser Strasse, der so schlecht sei, dass mit dem Bau unbedingt hier z u e r s t angefangen werden müsse und nicht dort, wo es noch nicht so dringend sei. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass mit dem Bau des Abschnitts von Büchenbronn her bereits begonnen sei und dass sich der Kreisverband Calw hieran beteilige. Wenn das Projekt Gräfenhausen-Grenzsägmühle schon weiter gediehen sei, dann deshalb, weil die Gemeinde Gräfenhausen selbst viel zu dem Bau beitrage und die Linienführung feststehe. Letzteres sei bei. dem geplanten Strassenbau Langenbrand-Salmbach-Büchenbronn noch nicht der Fall, weil die Gemeinde Salmbach sich gegen die Führung der Strasse durch den Ort wende und dessen Umgehung wünsche. Oberregierungsbaurat L ü t z e stellt hierzu fest, dass aus diesem Grunde auch die Planbearbeitung sehr im Rückstand sei. Er ist der Auffassung,' dass die Führung der Strasse d u r c h Salmbach unvermeidlich ist und auch die beste Lösung darstellt. Das Mitglied K 1 e p s e r unterstreicht die Ausführungen des Mitglieds Reule über den Zustand der Strasse und bittet ihn, auf seine Nachbargemeinde Salmbach dahingehend einzuwirken, dass sie ihren.(nach seiner Meinung nicht berechtigten) Umgehungswunsch aufgibt, damit dieser die Fortführung des Projekts hindernde Umstand wegfalle. Schliesslich.bittet noch das Mitglied B r e n n e r, die Strassenbaupläne allein nach der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit durchzuführen und nicht weniger dringende Bauvorhaben deshalb zuerst in Angriff zu nehmen, weil sie von den besonders interessierten Gemeinden finanziell unterstützt werden können. Dies sei gegenüber den hierzuunfähigen, aber unter schlimmeren Strassenverhältnissen leidenden -Gemeinden nicht recht.
c) Landstrasse II.Ordnung Nr. 44 Ebhausen-Ebershardt:
Das Mitglied -M u t z ' erinnert an die Dringlichkeit des Ausbaus dieser Strasse. Oberregierungsbaurat Lütze erklärt hierzu, dass auch dies nicht vergessen sei.-