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20.10.1949

, Anlage

P f 1 e g e g e 1 d e r

für die

Kreiskrankenhäuser Calw, Nagold und Neuenbürg

Gültig ab 1.November 1949.

A. Selbstzahler: I. Klasse II.Klasse III.Klasse

1. ) Erwachsene 10.- DM 8.- DM 6.- DM

2. ) Kinder unter 12 Jahren 8.- DM . 6.- DM 5.- DM

Bei Einzelzimmer in der II.Klasse, wenn gewünscht und möglich l.-DM mehr.

3*) a) gesunde Säuglinge,die

zusammen mit der Mutter aufgenommen sind 1.30 DM

b) kranke Säuglinge einschl.

Waschen der Winddn 3. DM

4.) Nebenleistungen werden besonders in Rechnung gestellt; ebenso Arzthonorar.

B. Sozialversicherungsträger und Fürsorgeverbände.

1.) Für reichsgesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen,Landes=

Versicherungsanstalten und die R^ichsversicherungsanstalt

für Angestellte (siehe auch Ziffer 3 und 5 bis 7).

a) Erwachsene

b) Kinder unter 12 Jahren

c) gesunde Säuglinge bei Mutter

5.-

kranke Säuglinge

mit Waschen der Windeln 3*

6.- DM ) besonders zu bezahlen sind Nebenleistungen,umfassend:

Heilmittel,Verbandsmittel u. )alle sächlichen 0perations= 1.30DM )kosten (ohne Operationsassi= )stenzgebühr),Bäder,sächl. )Röntgenleistungen,die Be= 'nützung von Heilapparaten, Massagen,Untersuchungskosten usw.,Benützung des Kranken= Wagens. '

DH

Der Arzt darf für seine Verrichtungen eine Vergütung nur in Anspruch nehmen, soweit eine solche herkömmlicherweise auf Arztschein oder Überweisungsschein von der Kassenärztlichen Vereinigung gezahlt wird.

2.) Für Berufsgenossenschaften gelten die Pflegegeldsätze von Ziffer B 1. Sie haben jedoch außerdem die Gebühr für die

Operationsassistenz zu bezahlen. Der Arzt ist auch, berechtigt,

die.für Berufsgenossenschaften festgelegten Honorare in Rechnung zu stellen.