20.10.1949

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künftig ebenfalls alle Nebenleistungen besonders bezahlen müssen. Die Krankenkassen könnten angesichts dieser Ent= Wicklung Beitragserhöhungen nicht umgehen. Aber auch, wenn ihnen diese diese gestattet würden, seien sie in Zukunft gezwungen, bei ihren Mitgliedern und deren Familienange= hörigen hinsichtlich Gewährung und Dauer der Krankenhauspflege einen äusserst strengen Maßstäb anzulegen.

VII. .Entsprechend dem Antrag des Kreisrats vom 7./20.10.1949 wurde vom Kreistag (31:1)

beschlossen:

1) Anstelle der bisherigen Pflegegelder für die Kranken= häuser Calw, Nagold ünd Neuenbürg wird, mit Wirkung ab 1.November 1949 der ans der Anlage ersichtliche Tarif eingeführt.

2) Das Wirtschaftsministerium -Preisaufsichtsstelle­wird' gebeten, die im Rahmen des neuen Tarifs erfolgte Erhöhung der Pflegegelder und die Einzelberechnung der Nebenleistungen auch bei den einheimischen Sozialver= Sicherungsträgern, auf Grund des § 3 der Preisstopver=

. Ordnung zu genehmigen.

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