7.7.1949

5) Das Werkvertragsverhältnis kann von einem Tag zum anderen gekündigt werden. Im übrigen finden die Vorschriften der §§ 631 --649'*-BQB.'"-'Anwendung.^ ---

Auszüge: *' ri -

,. Kreispflege 4, , * .

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§ 6 - J ; --. . , 1 .. .

., . j- . Ereisbauinspektör Ludwig Eberhard. , -

.. . ^ Der ,aus politischen Gründen von seinem Amt suspendierte

,. Kreisbauinspektor Ludwig Eberhard in Nagold soll nach dem Be= Schluß des Kreisrats "vom 14.April 1949 (§.3). unter Wahrung seines allgemeinen RgChtsstandes wieder verwendet werden, so=

'* ' bald'die'Genehmigung des Staatsministeriums zu diesem Beschluß

gemäß § 5 des'Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse der aus politischen Gründen vom Amt entfernten Beamten vom 22.12.1948 vorliegti". Nach Auskunft"des Innenministeriums wird "die Genehmigung des Staatsministeriums infolge der großen Zahl . der zu bearbeitenden rälle nicht Vor Hdrbst d.J. zu erwarten

(.'sein.' . r.. .v'. r ' .... r';-.'!

Kreisbauinspektor Eberhardhat im Hinblick auf seine wirtschaftliche Notlage g ebet en, ihn schon vor erfolgter Ge= .nehmigung durch das Staatsministerium wieder anzustellen. - - ; Der Kreisamtmann.berichtete über die eingehende Vorberatung ,,der Angelegenheit in-der,Sitzung des Kreisrats vom 5.7.1949.

Entsprechend dem Vorschlag,des Kreisrats vom 5.7.1949 wurde f , ^nächfängerer Beratungi(27:'l) - .J.! -a (f.

" beschlössen:- - ----- '

1) Kreisbauinspektor Ludwig Eberhard.wird,ab 18.Juli 1949

solange^ biSrdas Staatsministerium den Beschluß vom 5.4.1949 genehmigt hat,.vom Kreisyerband im, Werksvertragsverhältnis beschäftigt. Im Rahmen'dieses Werkvertragsverhältnisses soll .... ,, Kreisbauinspektor Eberhard hauptsächlich als Schätzer der Württ.Gebäudebrandversicherungsanstalt verwendet werden.

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